Pressemitteilung Nr. 14 vom 20.01.2023
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg schließt für Dienstleistungsaufträge zukünftig aus, dass diese durch Leiharbeit oder geringfügige Beschäftigung – sogenannte Minijobs – ausgeführt werden. Der Beschluss zielt darauf ab, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu stärken und prekäre Beschäftigung zurückzudrängen.
Oliver Nöll, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Arbeit: „Mit dem Beschluss geht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen weiteren Schritt hin zum Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“. Wer im öffentlichen Auftrag reinigt oder in den Dienstgebäuden für Sicherheit sorgt, soll auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.“
Der Beschluss steht hier online zur Verfügung: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamtes/2022/41-sitzung-des-bezirksamts/ausschluss-von-minijobs-und-leiharbeit-bei-zukuenftig-abzuschliessenden-dienstleistungsauftraegen-im-rahmen-von-vergabeverfahren-des-bezirksamts-friedrichshain-kreuzberg-1284747.php
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