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Merchingen: Bei nasser Straße von der Fahrbahn abgekommen
Ein 29-Jähriger ist am Mittwoch gegen 17 Uhr bei nasser Fahrbahn zwischen Merchingen und Ballenberg verunfallt. Der Mann war mit seinem Renault aus Richtung Merchingen kommend nach Ballenberg unterwegs, als er vermutlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn von der Straße abkam. Der Renault fuhr zunächst nach rechts in den Grünstreifen, ehe er durch den Fahrer übersteuert wurde und nach links von der Fahrbahn abkam. An dem Wagen entstand ein Sachschaden von circa 2.000 Euro, der Renault war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Die Fahrzeuginsassen blieben unverletzt.
Rosenberg: Mit gestohlenem Roller vor der Polizei geflüchtet
Eine Verfolgungsfahrt unter Drogeneinfluss mit einem gestohlenen Roller lieferte sich ein 21-Jähriger am Mittwoch kurz vor Mitternacht mit der Polizei in Rosenberg. Der Rollerfahrer fiel den Beamten gegen 23.55 Uhr in der Hauptstraße in Rosenberg auf und sollte dort einer Kontrolle unterzogen werden. Anstatt zu halten, gab der Rollerfahrer jedoch Gas und fuhr in Richtung Talweg davon. Auch während der Fahrt über mehrere Feldwege gelang es dem Fahrer trotz riskanter Fahrweise nicht die Polizeistreife abzuschütteln. Im Bereich des Kalkwerkwegs wurde der Rollerfahrer durch eine geschlossene Schranke zum Anhalten gezwungen, woraufhin er festgenommen wurde. Kurze Zeit später konnte die Polizei die Gründe für den Fluchtversuch feststellen. Der Mann hatte zwar keinen Führerschein, dafür aber eine Drogenbeeinflussung, zudem war der Roller als gestohlen gemeldet worden. Den 21-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss und der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen.
Buchen: Trotz Alkoholeinfluss Auto gefahren
Ein 51-Jähriger ist am Freitag gegen 13 Uhr mit seinem Auto von Buchen in Richtung Mosbach gefahren, obwohl er stark alkoholisiert war. Einer Zeugin fiel gegen 13 Uhr auf der Bundesstraße 27 bei Buchen ein Ford auf, der Schlangenlinien fuhr, weshalb sie die Polizei verständigte. Die Einsatzkräfte konnten den Ford anschließend zwischen Buchen und Mosbach feststellen, wo der 51-jährige Fahrer des Wagens kontrolliert wurde. Zunächst konnte kein Alkoholtest durchgeführt werden, da der Mann augenscheinlich zu betrunken war. Ihm wurde daraufhin im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Nachdem der Mann sich etwas ausgeruht hatte, funktionierte auch der zuvor misslungene Alkoholtest, der 2,8 Promille ergab. Der Mann musste vor Ort seinen Führerschein abgeben, ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Landkreis Neckar-Odenwald: Regeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus gelten auch zum Jahreswechsel
„Das neue Jahr wird in der Silvesternacht auch ohne Böller und Party pünktlich um 0.00 Uhr anfangen. Jede Wette. Das mag vielleicht ungewohnt sein, es gibt in diesem Jahr aber einfach keine Alternative dazu“. Landrat Dr. Achim Brötel ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, die Corona-Regeln an Silvester strikt zu beachten: „Für uns alle wird es zwar eine andere, eher leise Silvesternacht werden. Aber gerade jetzt gilt es, weiter solidarisch zu sein. Unsere Kliniken sind am Anschlag. Wir dürfen das Personal und die Bettenkapazitäten nicht weiter belasten. Der Großteil der Menschen verhält sich bisher vorbildlich. Wenn wir wollen, dass es tatsächlich ein möglichst gesundes neues Jahr wird, müssen wir das zwingend auch weiter so beibehalten“
Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel. Das heißt, dass auch an Silvester die Wohnung zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Zudem wurde am Silvester- und Neujahrstag ein bundesweite geltendes An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Das heißt, ein Treffen mit anderen Menschen auf Straßen und Plätzen ist nicht möglich. Die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gilt auch über Silvester. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist 2020 generell verboten. Selbst wer noch Restbestände vom letzten Jahr hat, für den gilt: Das Zünden von Böllern ist im öffentlichen Raum verboten. Ein Treffen an Silvester auf der Straße mit dem Nachbarn ist also nicht möglich. Auch auf das Anstoßen mit den Nachbarn muss dieses Jahr verzichtet werden.
Der Heilbronner Polizeipräsident Hans Becker appelliert an die Vernunft der Bürger auch an Silvester. „Verstöße sind keine Bagatelldelikte! Wir werden auch an Silvester unterwegs sein. Mit Augenmaß wird die Polizei gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Wer allerdings unverbesserlich die einschränkenden Regelungen missachtet, muss mit einer konsequenten Sanktionierung seines Fehlverhaltens rechnen. Wir appellieren an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Jeder und jede muss seinen Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten, nur gemeinsam können wir den Kampf gegen das Virus gewinnen. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben.“
Original-Content von: Polizeipräsidium Heilbronn, übermittelt durch news aktuell
Original Quelle Presseportal.de
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