Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, den ersten Bericht ans Berliner Abgeordnetenhaus „Führen in Teilzeit: Etablierung von Jobsharing-Modellen im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin“ beschlossen.
Der Senat verfolgt mit dem Bericht die Flexibilisierung von Führungsmodellen im Land Berlin, mit besonderem Fokus auf der Förderung von Jobsharing als innovativem Ansatz. Beim Jobsharing teilen sich zwei Personen eine Vollzeitstelle und übernehmen gemeinsam die Verantwortung. Das Ziel ist dabei, die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und familiären sowie pflegerischen Verpflichtungen zu verbessern. Zugleich soll damit die Geschlechtergerechtigkeit gefördert und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Berlin erhöht werden.
Die Möglichkeit des Führens in Teilzeit oder im Jobsharing soll zukünftig zur Selbstverständlichkeit in der Berliner Verwaltung werden. Daher entwickeln die für Frauen und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung zusammen mit der Senatsverwaltung für Finanzen in der nächsten Phase des Projekts verschiedene praxistaugliche Modelle.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Teilzeitarbeit darf die Karriere in unserer Verwaltung nicht behindern. Die bisherigen Teilzeitmöglichkeiten zum Beispiel für Führungskräfte werden im Land Berlin nur vereinzelt angeboten und genutzt. Deshalb wollen wir neue, innovative Teilzeitmodelle mit dem Blick auf Jobsharing-Modellen entwickeln. Eine Befragung in meiner Senatsverwaltung zeigt, dass die Beschäftigten sich sehr für solche Modelle interessieren.
Mit dem Projekt Teilzeitführung und Jobsharing leistet der Senat einen entscheidenden Beitrag zur Förderung des souveränen und selbstbestimmten Umgangs mit der eigenen Arbeits- und Freizeit und fördert damit die Gleichstellung der Geschlechter.“
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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