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München/ Stuttgart, 5. Juli 2023 – Hinweise gesucht: Einer Whistleblower-Meldung zufolge haben Unbekannte in München ein Taubenkind erst verstümmelt und dann lebendig verbrannt. Die Whistleblowerin fand das tote Jungtier am 22. Juni gegen 7 Uhr morgens vor dem Einkaufszentrum Motorama. An der gleichen Stelle habe man bereits im April 2022 eine verbrannte Taube entdeckt. Die Frau versuchte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dies sei aber fälschlicherweise mit der Begründung abgelehnt worden, dass man bei Vögeln keine Anzeige wegen Tierquälerei stellen könne. Die Whistleblowerin veranlasste daraufhin eine pathologische Untersuchung, aus der hervorgeht, dass dem Taubenkind beide Füße abgetrennt und es lebendig verbrannt wurde. PETA hat daher am Montag bei der Staatsanwaltschaft München I eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Wir haben es in diesem Fall mit besonders grausamen Tätern zu tun, die offenbar Freude an dem Leid eines fühlenden Lebewesens haben. Das kleine Küken muss massiv gelitten haben“, so Jana Hoger, Fachreferentin bei PETA. „Personen, die einem wehrlosen Tierkind die Beine abtrennen und es lebendig verbrennen, müssen schnellstmöglich gefunden werden. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück. Sollte die Polizei die Anzeige der Whistleblowerin tatsächlich abgelehnt haben, ist das ein Skandal. Bei der Anwendbarkeit von § 17 des Tierschutzgesetzes darf – rechtlich – keinerlei Unterschied zwischen Vögeln und sogenannten Haustieren gemacht werden.“
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.
Triggerwarnung
Dieses Foto enthält sensible Inhalte, die einige Personen als störend empfinden könnten.
Aus der pathologischen Untersuchung geht hervor, dass das Taubenkind verstümmelt und lebendig verbrannt wurde. / © PETA Deutschland e.V.
Dieses Foto steht hier zum Download zur Verfügung und kann für die Berichterstattung verwendet werden.
Weitere Informationen:
Tierquälerei.de
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Brieftaubensport
PETA.de/Themen/Stadttauben
Pressekontakt:
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]
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https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/