Berlin (ots)
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Klage von Bremer Bürgerinnen und Bürgern entschieden, dass Betroffene von illegalem Gehwegparken Anspruch auf die Prüfung haben, ob Straßenverkehrsbehörden einschreiten müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch dieses Urteil in ihrem Einsatz gegen illegales Gehwegparken bestätigt und ruft die Städte und Gemeinden auf, dieses Urteil konsequent umzusetzen und alle falsch parkenden Fahrzeuge mit einem Ordnungsgeld zu belegen oder konsequent auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen zu lassen. Dort wo die Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter sich immer noch weigern, diese Gefährdung von Fußgängern zu verfolgen, empfiehlt die DUH betroffenen Menschen, die Verstöße direkt den Ämtern zu melden und auf eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zu bestehen. Dies betrifft neben illegalem Gehwegparken auch das rechtswidrige Parken auf Radwegen.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Illegales Geh- und Radwegparken ist kein Kavaliersdelikt. Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos, wovon ein erheblicher Anteil illegal parkt. Mit dem heutigen Urteil der höchsten Instanz werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern massiv gestärkt. Bisher akzeptierten vielerorts die Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter illegales Gehwegparken und weigerten sich, die Verstöße konsequent mit Geldbußen und dem Abschleppen der Fahrzeuge zu ahnden. Damit nahmen sie tausendfaches Leid durch zum Teil tödlich verlaufende Unfälle billigend in Kauf. Als wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit, insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, fordern wir, wo dies möglich ist, eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern. Um die personell knapp ausgestatteten Kommunen beim Vorgehen gegen illegales Gehwegparken zu entlasten, braucht es endlich eine Gesetzesgrundlage für den längst geplanten Einsatz von Scan-Fahrzeugen. Solange die Behörden nicht aktiv werden, rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, illegales Gehwegparken zu dokumentieren und zu melden.“
Hintergrund:
Seit 2019 klagen fünf Anwohnerinnen und Anwohner in Bremen gegen die Mobilitäts- und die Innenbehörde der Stadt. Das Oberverwaltungsgericht hatte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen, demzufolge die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen müssen, zwar bestätigt, aber einen Ermessensspielraum eingeräumt. Beide Seiten gingen in Revision (BVerwG 3 C 5.23).
Die DUH hat bereits im Jahr 2022 eine erfolgreiche, wegweisende Klage über die Statthaftigkeit der Dokumentation von Falschparkern vor dem Verwaltungsgericht Ansbach unterstützt. Seit Jahren kritisiert sie die rechtswidrige Praxis vieler Städte und Gemeinden in Deutschland, rechtswidriges Parken zu tolerieren und hat hierzu auch eine Abfrage unter 104 Städten durchgeführt. Neben Bremen dulden zahlreiche weitere deutsche Städte die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Das zeigt eine im März 2023 veröffentlichte bundesweite Abfrage der DUH.
Link:
Abfrage in 104 Städten zur Ahndung von Gehwegparken: https://l.duh.de/p240606
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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