05.11.2020 14:00
Neckar-Odenwald-Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie ab 3. November |
Mosbach. Das Land Baden-Württemberg hat die Coronaverordnung zum 2. November verschärft. Die neuen Regelungen sind selbstverständlich auch im Neckar-Odenwald-Kreis zu beachten. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang auch seine Allgemeinverfügung angepasst. Regelungen, die durch die Coronaverordnung überholt wurden, werden aufgehoben.
Drei weitergehende, bereits bekannte Regelungen bleiben in Kraft: 1. 2. 3. Landrat Dr. Brötel rief dazu auf, die bekannten und die neuen Regelungen konsequent umzusetzen: „Gerade weil sich das Infektionsgeschehen in den letzten Tagen sprunghaft entwickelt, kommt es jetzt darauf an, dass wir uns diszipliniert und solidarisch verhalten. Wir müssen die Infektionsentwicklung jetzt gemeinsam stoppen. Wir setzen auf die Regelungen des Landes – ergänzt um unsere Neckar-Odenwald-Komponente. Kontakte minimieren, Maske tragen, Risikogruppen schützen – das ist der Dreiklang, der unserer Allgemeinverfügung zu Grunde liegt. Und es ist ein Dreiklang, der in der Bevölkerung auf große Akzeptanz stößt.“ Der genaue und damit entscheidende Wortlaut der Allgemeinverfügung kann hier abgerufen werden. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern bezogen auf den Neckar-Odenwald-Kreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Bei Fragen zu der Corona-Pandemie stehen geschulte Mitarbeiter des Landratsamts weiterhin unter den Telefonnummern 06261/84 3333 und 06281/5212-3333 zur Verfügung. Die Telefone sind unter der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Wochenende von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. |
Quelle: neckar-odenwald-kreis.de