23.10.2020 12:30 |
Mosbach. Das Landesgesundheitsamt hat am Montagabend offiziell bestätigt, dass die sogenannte 7-Tage-Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis erstmals die Warnstufe von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. „Es ist nun eingetreten, was wir alle noch vor einigen Wochen kaum für möglich gehalten haben: Wir zählen offiziell zu den Risikogebieten. Vor diesem Hintergrund kommen wir nicht umhin, im Wege einer Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen anzuordnen, um damit dem schnellen Anstieg der Infektionsrate hoffentlich Einhalt gebieten zu können“, erklärte Landrat Dr. Achim Brötel am Dienstag. Die Rechtsgrundlage dafür sei das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Stufenplan der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie.
Die wesentlichen Regelungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung ab Mittwoch im ganzen Kreisgebiet gelten, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Landrat Brötel ruft entsprechend dazu auf, sich mit den neuen Regelungen zu befassen und diese konsequent umzusetzen: „Ob es uns passt oder nicht: Wir werden lernen müssen, mit dem Virus zu leben und jetzt erst recht ganz konsequent, aber zugleich auch besonnen zu handeln. Jeder einzelne Infektionsfall ist definitiv einer zu viel. Den Kampf gegen das Virus können wir aber nur gemeinsam gewinnen. Man kann es deshalb auch so formulieren: Wir stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft füreinander. Deshalb habe ich die herzliche Bitte an Sie, dass Sie sich auch weiterhin dieser Verantwortung stellen und aktiv dazu beitragen, die Krise zu meistern.“ Deshalb sei nun auch jede und jeder einzelne gefordert: „Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften, aber auch gegenseitige Wachsamkeit und Disziplin bleiben die Gebote der Zeit. Nur so wird es uns gelingen, dass unsere Familie, unsere Freunde und hoffentlich auch wir selbst gesund bleiben“, betont Brötel. Der genaue und damit entscheidende Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Website des Kreises www.neckar-odenwald-kreis.de abgerufen werden. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern bezogen auf den Neckar-Odenwald-Kreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Hier gelangen Sie zur AllgemeinverfügungHintergrund: Bei Fragen zu der Corona-Pandemie stehen geschulte Mitarbeiter des Landratsamts weiterhin unter den Telefonnummern 06261/84 3333 und 06281/5212-3333 zur Verfügung. Die Telefone sind unter der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Wochenende von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt.
Quelle: neckar-odenwald-kreis.de |