Neckar-Odenwald-Kreis: Flüchtlinge finden in Auerbach ein neues Zuhause

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Elena Brandner Elena Brandner, neue Stipendiatin des Kreises (Ausschnitt) Quelle: Neckar-Odenwald-Kliniken

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Mosbach/Elztal-Auerbach. Der Neckar-Odenwald-Kreis betrieb in den Jahren 2015/2016 mehr als 30 Unterkünfte für Flüchtlinge. Dem Rückgang der Anzahl der Flüchtlinge folgte dann auch ein Rückbau der Unterbringungskapazitäten, so dass einzig die Gemeinschaftsunterkunft in Hardheim mit einer Kapazität von 195 Plätzen für die Flüchtlingsunterbringung des Landkreises verblieb. In der zweiten Jahreshälfte 2019 war der Aufnahmeüberhang aus den Jahren 2015/2016 aufgebraucht und der Landkreis hatte nun wieder seine volle monatliche Aufnahmeverpflichtung zu erfüllen. Diese Entwicklung ließ erwarten, dass die Kapazität der Hardheimer Unterkunft nicht mehr ausreicht. Überdies erschien durch die Corona-Pandemie eine Auflockerung der Belegungsdichte angezeigt.

 

Mit der Unterkunft in Elztal-Auerbach, einem vom Landkreis angemieteten Mehrfamilienwohnhaus, in welchem elf Wohnungen für maximal 60 Personen zur Verfügung stehen, wurde die Unterbringungskapazität des Landkreises nun von 195 auf 255 Plätze erweitert. Die ursprünglich geplante Erstbelegung der Unterkunft in Auerbach, in der nur Familien unterkommen sollen, war ursprünglich im Jahr 2020 vorgesehen. Ein Rückgang bei der Aufnahmeverpflichtung ließ es zu, dass die Eröffnung der Unterkunft verschoben werden konnte. Mit Ralf Geyer steht ein erfahrener Sozialarbeiter als Betreuer der Unterkunft zur Verfügung. Ende März konnten die ersten beiden Familien einziehen. Mittlerweile sind weitere Familien, die aus Afghanistan und Syrien stammen, hinzugekommen, so dass nun 29 Bewohner in der Unterkunft in Auerbach zuhause sind.

 

Die Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner wird sich individuell nach dem Ausgang des Asylverfahrens richten. Maximal verbleiben die Personen jedoch 24 Monate in dieser Unterbringungsform, die das Flüchtlingsaufnahmegesetz als vorläufige Unterbringung bezeichnet. Es folgt anschließend eine Zuteilung an die Gemeinden des Landkreises im Rahmen der kommunalen Anschlussunterbringung.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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