Mosbach/Buchen. Mit Blick auf die noch immer hohe Inzidenz hat das Landratsamt festgelegt, dass der Besuch der Dienststellen auch nach Auslaufen der Übergangsfrist im Infektionsschutzgesetz nur nach vorheriger Terminabsprache beziehungsweise Anmeldung möglich ist. Für Besucherinnen und Besucher gilt ebenfalls weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Die 3-G Pflicht besteht hingegen nicht mehr. Diese Regelungen betreffen auch die Kfz-Zulassungsstellen in Buchen und Mosbach. Das Landratsamt kommt so mit Blick auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes seiner Pflicht nach, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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