Mosbach/Buchen. Mit Blick auf die hohe Inzidenz hat das Landratsamt festgelegt, dass der Besuch der Dienststellen weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache beziehungsweise Anmeldung und nach den 3G-Regeln möglich ist. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss beim Besuch einen zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen. Für Besucherinnen und Besucher gilt ebenfalls weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Diese Regelungen betreffen auch die Kfz-Zulassungsstellen in Buchen und Mosbach. Das Landratsamt orientiert sich damit an der aktuellen Corona-Verordnung des Landes und den darin genutzten Übergangsregeln des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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