Mosbach. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung leicht überarbeitet. Die neue Verordnung ist am Montag in Kraft getreten und gilt bis 23. August. Die Systematik der vier Inzidenzstufen wird dabei fortgeführt und der Neckar-Odenwald-Kreis befindet sich dank geringer Fallzahlen weiterhin in der Inzidenzstufe 1 (unter 10). Sobald die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten sollte, würde Inzidenzstufe 2 gelten (10 bis 35).
Inhaltlich bringt die neue Verordnung keine grundlegenden Veränderungen, jedoch kleinere Anpassungen und Klarstellungen. Nähere Informationen sowie der Stufenplan zu den vier Inzidenzstufen sind abrufbar unter:
– Coronaverordnung
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210723_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210726.pdf
– Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 26. Juli 2021
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210723_Auf_einen_Blick_DE.PD
Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.
Trotz derzeit niedriger Inzidenzwerte im Kreis appelliert die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Martina Teinert an die Bevölkerung: „Rund um den Neckar-Odenwald-Kreis steigen die Inzidenzen leider wieder. Deshalb gilt es jetzt, den weiteren Sommer zwar zu genießen, aber dennoch Umsicht walten zu lassen. Und natürlich bitte ich jeden, der sich impfen lassen kann, in den nächsten Tagen in das Kreisimpfzentrum zu kommen. Denn nur über eine Impfung kann man sich und andere vor der nicht zu unterschätzenden Krankheit schützen.“
Eine Wochenübersicht mit offenen Impftagen ist auf der Website des Landratsamts unter www.neckar-odenwald-kreis.de abrufbar.
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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