Aus der Sitzung des Senats am 16. Mai 2023:
Im Land Berlin gingen im Jahr 2022 insgesamt 18.752 Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistungen bei den bezirklichen Jugendämtern ein. Damit ist das Antragsvolumen im Ver-gleich zum Vorjahr mit etwa 3 Prozent nur moderat gestiegen. Insgesamt wurden 8026 Neuanträge bewilligt. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 zum Unterhaltvorschuss hervor, den der Senat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 auf Vorlage von Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, zur Kenntnis genommen hat. Der Bericht wird nun dem Hauptausschuss zugeleitet.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine bundesstaatliche Leistung, die über die bezirklichen Jugendämter beantragt wird. Seit dem 1. Juli 2017 kann er auch für minderjährige Kinder, die älter als 12 Jahre sind, beantragt werden. Anders als früher ist der Bezugszeitraum zu-dem nicht mehr auf sechs Jahre begrenzt. Der Unterhaltsvorschuss dient zur Absicherung des Kindesunterhalts in Familien, in denen nach einer Trennung oder Scheidung der alleinerziehende Elternteil keinen Barunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhält. Informationen zur Antragstellung sind zum Beispiel über das Berliner Familienportal unter
https://www.berlin.de/familie/informationen/unterhaltsvorschuss-192 verfügbar.
Trotz einer gleichbleibend hohen Zahl von Anträgen ist es den Unterhaltsvorschussstellen gelungen, die Bearbeitungszeit ab Vorlage der vollständigen Unterlagen im Vergleich zum Vorjahr berlinweit auf durchschnittlich 4 Wochen zu reduzieren. Die in vielen Berliner Bezirken inzwischen etablierten Familienservicebüros entlasten die Fachstellen bei der Antragsaufnahme und stehen den Familien zudem beratend und unterstützend zur Seite.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ist ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung von Kinder- und Familienarmut. Der Staat springt ein, wenn ein Elternteil seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt.“
Seit dem 7. Februar 2023 ist der Antrag über das Service-Portal Berlin auch online verfüg-bar. Wer einen Personalausweis mit elektronischer ID besitzt, kann den Antrag nach dem Ausfüllen und Hochladen der notwendigen Unterlagen signieren und absenden – fertig! Wer keinen elektronischen Personalausweis besitzt, muss aus rechtlichen Gründen noch die ange-fügte Kurzversion ausdrucken und unterschrieben an das Jugendamt schicken. So wird für viele Berliner Familien der Zugang zur Leistung erleichtert und den Unterhaltsvorschussstel-len eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.“
Zum 31. Dezember 2022 bezogen berlinweit 48.688 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschussleistungen. Der Anteil der Kinder im Alter bis zum sechsten Lebensjahr lag bei etwa 20 Prozent und der Anteil der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bei rund 37 Prozent. Die größte Gruppe waren mit etwa 43 Prozent die Leistungsbeziehenden im Alter von 6 bis 11 Jahren.
Insgesamt haben sich die Fallzahlen seit dem Jahr 2020 auf hohem Niveau stabilisiert. Dies macht sich auch im Bereich der Ausgabensteigerung, die mit rund 1,6 Prozent den geringsten Stand seit Beginn der Reform erreicht hat, bemerkbar. Die Gesamtausgaben für Unterhaltsvorschüsse in Berlin beliefen sich in 2022 auf rund 149 Mio. Euro. Ein Teil der Vorschussausgaben wurde von säumigen Elternteilen erstattet. Die sogenannte Rückholquote ist das zweite Jahr in Folge gestiegen und hat sich mit fast 15 Prozent im Jahr 2022 um mehr als 1,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 erhöht. Da die Ausgaben und Einnahmen zwischen Bund und Ländern seit dem 1. Juli 2017 im Verhältnis 40 Prozent Bund, 60 Prozent Länder, geteilt werden, lag die Belastung für den Berliner Haushalt im Jahr 2022 bei etwa 76 Mio. Euro, was einem leichten Rückgang um rund 126.000 Euro im Vergleich zum
Vorjahr entspricht.
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