Die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen 132 bis 138 gelten in Charlottenburg ab Sonntag, dem 1. Dezember 2024. Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits einen Parkausweis beantragt, aber noch nicht erhalten, können beruhigt sein: Vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 genügt ein Nachweis der Antragstellung.
In dieser Übergangszeit können Antragstellende eine Kopie ihres Antrags gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs legen. Persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer können sie unkenntlich machen. Die Parkraumbewirtschaftungskräfte des Ordnungsamtes berücksichtigen diese Nachweise während des Übergangszeitraums.
Seit September 2024 können Bewohnerparkausweise für die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen über die bezirklichen Bürgerämter beantragt werden. Darüber hinaus können Anträge auf Betriebsvignetten, für Familiencarsharing sowie für Handwerkerparkausweise beim Ordnungsamt eingereicht werden.
Die Bürgerämter und das Ordnungsamt bearbeiten die Anträge zügig, dennoch kann es zu Verzögerungen kommen. Um die Bearbeitungszeiten nicht zusätzlich zu verlängern, bitten die Ämter, derzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Weiter Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg finden sich auf der Webseite des Bezirksamts
Im Auftrag
Räsch
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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