
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Versicherungsprämien ist ab 2025 jährlich ausschließlich mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) über FIONA bis zur Antragsfrist 15. Mai (Ausschlussfrist) zu stellen. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer am Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung verpflichtet sind, einen Gemeinsamen Antrag zu stellen. Die Mehrgefahrenversicherung wurde in FIONA als neue Fördermaßnahme integriert und kann unabhängig von anderen Maßnahmen des GA, wie zum Beispiel Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) beantragt werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen auch die entsprechenden Versicherungsscheine in FIONA hochgeladen werden. Kommt es im laufenden Versicherungsjahr zu Änderungen im Versicherungsvertrag, so muss der jeweils aktuellste Versicherungsschein in FIONA hochgeladen und eingereicht werden.
Zudem sind im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) alle versicherten Teilschläge/ Geometrien mit einem Häkchen bei „MGV“ in der Teilschlagbearbeitung unter dem Unterpunkt „Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau“ zu kennzeichnen. Die Angabe der versicherten Risiken je Kulturgruppe und des jeweiligen Versicherungsunternehmens erfolgt in der Tabelle (Gesamtübersicht FIONA) in der Antragsmaske zur Mehrgefahrenversicherung.
Die Flächenwerte aus dem FIONA-Flächenverzeichnis werden genutzt, um den späteren Abgleich mit den Flächenwerten aus dem Anbauverzeichnis des jeweiligen Versicherungsvertrages vorzunehmen. Um hierbei Flächenabweichungen vorzubeugen, besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, sich in FIONA eine Liste mit allen für die Mehrgefahrenversicherung beantragten Teilschlägen/ Geometrien inklusive Flächengröße, Nutzungscode, versicherter Risiken und dem betreffenden Versicherungs-unternehmen erstellen zu lassen. Mit dieser Liste können die Antragsteller dann ggf. auf ihr Versicherungsunternehmen zugehen, um ihr Anbauverzeichnis entsprechend aktualisieren zu lassen.
Dies wird insbesondere für diejenigen Antragsteller, die bisher noch keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben oder die ihre Flächenwerte zum Versicherungsvertrag bisher nicht aus dem FIONA-Flächenverzeichnis entnommen haben, dringend empfohlen.
Mit dem Antrag ist vom Antragsteller zudem das Einverständnis zur Weitergabe der Antragsdaten an die jeweiligen Versicherungsunternehmen und eine Bestätigung des Vorliegens einer schriftlichen Vollmacht für die Versicherungsunternehmen zur Vorlage des Verwendungsnachweises zu erklären.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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