Organisation ruft Bundesregierung zum Handeln auf
Landkreis Erding / Stuttgart, 31. Mai 2023 – Gequälte Rinder in Süddeutschland: PETA hat am 11. Mai Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Landshut gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im Landkreis Erding erstattet. Grundlage ist ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Münster (Az.: 4 K 2151/19), das im Februar 2022 Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete. Auch ein im März 2023 veröffentlichtes Rechtsgutachten bestätigt den Tierschutzverstoß. [1] Jahrelange Forderungen nach der Abschaffung dieser besonders qualvollen Haltungsform werden damit erneut bestätigt. PETA hat seit November letzten Jahres Strafanzeigen gegen über 40 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet. Die Tierrechtsorganisation ruft nun die bayerische Landesregierung auf, Anbindehaltung – egal in welcher Form auch immer – sofort zu verbieten. Gleichzeitig müsse sie Landwirtinnen und Landwirte mit Ausstiegshilfen unterstützen. Da Kühe in der Milchindustrie systematisch ausgebeutet werden, ruft PETA Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ausschließlich pflanzliche Milchalternativen zu kaufen.
„Das Anbinden von Rindern – ob ganzjährig oder saisonal als Kombinationshaltung – muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Dieses Haltungssystem ist körperliche und auch seelische Folter“, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland. „Ein sofortiges Verbot dieser Form der Rinderhaltung ist allerdings die mindeste Maßnahme. Denn auch andere Formen, wie etwa die Laufstallhaltung, verursachen nachweislich enormes Tierleid und müssen abgeschafft werden. Als Sofortmaßnahme fordern wir die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ausdrücklich auf, Landwirtinnen und Landwirte nicht weiterhin im Stich zu lassen, sondern sie beim Ausstieg aus der Anbindehaltung finanziell zu unterstützen.“
Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
Bei der Anbindehaltung werden die Kühe und Bullen das ganze Jahr lang oder während der langen Wintermonate an einem Platz im Stall fixiert und dort gehalten. Sie können sich nicht bewegen, umdrehen, putzen oder soziale Interaktionen mit Artgenossen eingehen. Den Tieren wird damit die meiste Zeit ihres Lebens das gesamte Repertoire arteigener Verhaltensweisen verwehrt. Nicht selten verursachen die Anbindevorrichtungen schmerzhafte Quetschungen und Verletzungen am Hals. Durch das dauerhafte Stehen und Liegen auf dem harten Untergrund entzünden sich Gelenke und Klauen. Hinzu kommt, dass die Altbauten auf die mittlerweile durch die Zucht viel massigeren Rinder längst nicht mehr angepasst sind. In vielen Fällen müssen sie deswegen auf Kot-Gitterrosten liegen, was vor allem für Kühe aufgrund des Euters unsagbar schmerzhaft ist. Laut Bundesregierung führt die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“. [2]
Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Ende der Anbindehaltung
PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Am 3. Februar 2022 urteilte das VG Münster, dass ein Landwirt Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. PETA mahnt, dass das Leid der in landwirtschaftlicher Tierhaltung ausgebeuteten Rinder systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation neben der Politik auch an Verbraucher – mit dem Appell, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung. Online abrufbar unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf. (06.04.2023)
[2] Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.22. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf. (16.03.2023)
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