
Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf für Vögel hoch ansteckende Infektionen, wie die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) oder die Newcastle-Krankheit, wurde am Freitag, 6. Dezember 2024 für vier Tauben aus dem Tierheim Berlin ein positives Ergebnis auf die Newcastle-Krankheit vom Nationalen Referenzlabor mitgeteilt. Bis zu diesem Tag verstarben dort seit Mitte November insgesamt 11 Tauben.
Am Donnerstag, 28. November 2024 hatte die Leitung des Tierheims Berlin im Hausvaterweg 39, 13057 Berlin, gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg vorsorgliche Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet, um der möglichen Weiterverbreitung des Virus vorzubeugen. Sämtliche Vögel sind in Stallungen untergebracht und Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Seit Freitag, 6. Dezember 2024 ist der betroffene Vogelbestand auch amtlich gesperrt. Vögel, die Krankheitserscheinungen zeigen, werden von den anderen abgesondert und beobachtet. Betriebsfremde Personen dürfen die Vogelhaltungen nicht betreten.
Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Derzeit wird unter Hinzuziehung weiterer externer Experten eine Risikoanalyse für die Gesamtsituation im Tierheim Berlin in die Wege geleitet. Alle Vögel des Tierheims wurden derweil auf die Newcastle-Krankheit getestet. Der Befund aus dem Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) wird in Kürze erwartet. Wenn alle Ergebnisse der Ermittlungen vorliegen, werden die notwendigen Schritte für den Vogelbestand des Tierheims und die Geflügelhaltungen der Umgebung festgelegt. Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in andere Vogelbestände zu vermeiden.
Die Newcastle-Krankheit kann in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt beim Menschen eine Konjunktivitis (Bindehautentzündung) und eine Schwellung der Ohrlymphknoten hervorrufen, ist aber ansonsten für Menschen ungefährlich. Von Produkten wie Eiern oder Geflügelfleisch geht für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gefahr aus.
Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. In ungewöhnlicher Weise auffälliges, krankes oder verendetes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.
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