Niedersachsen will im Bundesrat Gewalt bei Hundeausbildung legalisieren lassen und Transportverbot von Kuhkindern hinauszögern

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PETA appelliert an Länderkammer, Anträge abzulehnen

Berlin / Stuttgart, 19. Januar 2022 – Auf Antrag des Landes Niedersachsen stimmt der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz am Freitag über zwei gesetzliche Änderungen beim Tierschutz ab: Zum einen soll explizit erlaubt werden, „Diensthunden“ im Zuge der Ausbildung Schmerzen zufügen zu dürfen. Weiterhin beantragt Niedersachsen eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung. Kälber, die weniger als 28 Tage alt sind, dürfen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr transportiert werden – Niedersachsen will die Übergangsfrist nun aus wirtschaftlichen Gründen von einem auf drei Jahre verlängern. Die Tierrechtsorganisation kritisiert die niedersächsische Landesregierung scharf für die beantragten Verschlechterungen beim Tierschutz und appelliert an die Länderkammer, die Anträge zurückzuweisen.

„Die rückwärtsgewandte Tierschutzpolitik der niedersächsischen Landesregierung ist kaum zu ertragen. Eine gesetzliche Erlaubnis für Hundequälerei wäre ein deutlicher Rückschritt für den Tierschutz in Deutschland. Die beantragte Verlängerung der Übergangsfrist für die Transporte von jungen Kälbern aus rein wirtschaftlichen Gründen zeugt ebenfalls von der Herzlosigkeit der Verantwortlichen aus Niedersachsen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.

Hintergrundinformationen
Gewalt an Hunden war durch die überarbeitete Tierschutz-Hundeverordnung am 1. Januar 2022 ausdrücklich verboten worden. In seiner Begründung für die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung führt Niedersachsen an, dass dies in Form eines „Impuls“ notwendig sei, damit Hunde ablassen, wenn sie sich beispielsweise in einen Menschen verbissen haben. Auch der Einsatz von Stachelhalsbändern bei der Ausbildung von „Diensthunden“ soll damit legalisiert werden. PETA hat den Bundesrat bereits Mitte Dezember 2021 gebeten, sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Hunden als „Waffe“ auszusprechen. In ihrer Pressemeldung wies die Tierrechtsorganisation unter anderem darauf hin, dass die Ausbildungsmethoden, um Hunde aggressiv zu machen, schon jetzt nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind und die Öffentlichkeit gefährden. Nach PETAs Auffassung ist Polizeiarbeit dank moderner Technik und Ausrüstung sowie der guten Ausbildung nicht darauf angewiesen, Hunde einzusetzen, die mit gewaltsamen Methoden „scharf“ gemacht wurden.

Laut PETA geht das bereits beschlossene Transportverbot von Kälbern unter 28 Tagen ohnehin nicht weit genug – aus Sicht der Organisation wäre eine längere Übergangsfrist daher inakzeptabel. Sogar der Untersuchungsausschuss zu Tiertransporten des Europäischen Parlaments (ANIT) fordert, Tierkinder unter 35 Tagen generell nicht mehr zu transportieren. Für junge Tiere, die eigentlich auf den Schutz der Eltern angewiesen sind, ist ein Transport besonders leidvoll. Oft sind sie zudem nicht mit ausreichend Nahrung und Wasser versorgt – viele Tierkinder überleben die von Stress und Angst geprägten Fahrten nicht; sie sterben während der rein auf Profit ausgelegten Transporte langsam und qualvoll. PETA spricht sich daher für ein Ende kommerzieller Tiertransporte aus.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Berlin-Hundeverordnung-Polizei

PETA.de/Themen/Tiertransporte

Pressekontakt:

Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected] 

Quelle : PETA.de

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