Pressemitteilung
25. April 2024 I 060 I Gemeinsame Pressemitteilung | Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen
BUND-Pressestelle
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Nitratinitiative fordert Deutschlandtempo beim Wasserschutz:
Novelle des Düngegesetzes seit einem Jahr ohne Fortschritt
Berlin. Vor einem Jahr hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Seitdem ist in der Abstimmung im Deutschen Bundestag kein Fortschritt zu verzeichnen.
Allgemeines Ziel des Düngegesetzes ist die deutliche Reduzierung der Nitrateinträge, die Unterstützung umweltfreundlich wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe und die Stärkung des Verursacherprinzips. Hierzu gehört auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge. Die Verbände der Nitratinitiative fordern eine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes und damit die Einhaltung der Zusage Deutschlands für den Gewässerschutz. Damit würde deutlich, dass sich die Bundesregierung an die gegenüber der EU-Kommission gemachten Zugeständnisse hält und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie ernst nimmt.
Nach wie vor überschreiten 26,7 Prozent der Messstellen des repräsentativen Grundwassermessnetzes in Deutschland im Mittel Konzentrationen größer als 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser. Die Nitrat-Richtlinie der EU fordert hingegen an allen Messstellen Konzentrationen von unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ohne Gesetzesfortschritt verstößt Deutschland mit dem fehlenden Wirkungsmonitoring weiter gegen die EU-Nitrat-Richtlinie.
33 Jahre nach in Kraft treten der Nitrat-Richtlinie ist es nicht nachvollziehbar, dass Deutschland nicht in der Lage ist, deren Vorgaben vollständig einzuhalten und umzusetzen.
Hintergrund:
Die Novelle des Gesetzes wäre der erste Schritt, um ein zentrales Versprechen der Vorgängerregierung an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020 umzusetzen, mit dem damals Strafzahlungen in Millionenhöhe wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie abgewendet wurden. Da diese Zusage nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Aufgrund der sich über die Jahre summierenden Versäumnisse im Wasserschutz könnte diese Strafzahlung noch höher ausfallen als im letzten Vertragsverletzungsverfahren.
Verantwortliche in den Verbänden:
Jutta Sundermann – Aktion Agrar – Mitbegründerin
Martin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser
Patrick Müller – BUND – Agrarexperte
Lavinia Roveran – DNR – Koordinatorin Naturschutz/Agrarpolitik
Sascha Müller-Kraenner – DUH – Bundesgeschäftsführer
Thomas Schäfer – Global Nature – Leiter der Bereiche Naturschutz und Lebendige Seen & Wasser
Christiane Huxdorff – Greenpeace – Campaignerin Nachhaltige Landwirtschaft
Michael Bender – Grüne Liga – Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser
Cäcilia von Hagenow – NABU − Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume
Clivia Conrad – ver.di – Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft
Michael Berger – WWF – Referent für nachhaltige Landwirtschaft
Mehr Informationen:
- Kontakt: Patrick Müller, BUND-Experte für Agrarpolitik, Tel.: 030 275 86 473, Mobil: 0174 3932100, E-Mail: patrick.mueller@bund.net
Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Original Quelle Presseportal.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/