Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt jährlich zum 1. September. Das Studium dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölfmonatigen fachwissenschaftlichen Teilen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen oder Ulm absolvieren die Studierenden eine zwölfmonatige Studienpraxis, die sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verbringen. Die Studierenden werden ab Beginn ihres Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Beamtenbezüge sowie Beihilfe im Krankheitsfall.
Die Partnerländer Rheinland-Pfalz und das Saarland bilden ihre Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ebenfalls an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen aus. Die Rechtspflegerprüfung wird für alle drei beteiligten Länder zentral durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (Landesjustizprüfungsamt) organisiert.
Zu den Schwerpunkten der Arbeitsbereiche der in den Justizbehörden eingesetzten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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