Neckar-Odenwald-Kreis. Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021.
Die bisherigen vier Inzidenzstufen wurden aufgehoben. Stattdessen erfolgt der Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen im Innenraum grundsätzlich nur noch unter der Voraussetzung, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Darüber hinausgehende Beschränkungen werden – mit Ausnahme der AHA-Regeln – weitestgehend zurückgenommen.
Die aktuellen Regelung sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung hierzu finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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