Odenwald-Kreis | Digitalisierung im Landratsamt: Onlinebelehrungen zur Lebensmittelhygiene

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Elena Brandner Elena Brandner, neue Stipendiatin des Kreises (Ausschnitt) Quelle: Neckar-Odenwald-Kliniken


Mosbach. Der Digitalisierungsprozess ist ein langer und herausfordernder Weg für Behörden. Dass das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis auf einem guten Weg ist, wurde im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen Anfang April von der Digitalisierungsbeauftragen Julia Heller ausführlich vorgestellt. Eines der bereits vollumfänglich digitalisiertesten Projekte im Landratsamt ist die Belehrung zur Lebensmittelhygiene. Diese finden schon seit geraumer Zeit erfolgreich digital statt. „Von der Anmeldung mit Onlineterminvergabe über elektronische Bezahlmöglichkeiten bis hin zur Durchführung der Onlinebelehrung kann dieser Behördengang komplett digital abgewickelt werden. Das ist für uns der Maßstab für die Zukunft, denn so bringt die Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für uns viele Vorteile mit sich“, betonen Digitalisierungsbeauftragte Julia Heller und Dr. Martina Teinert, Leiterin des Gesundheitsamts.

Personen, die erstmalig gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt oder indirekt in Berührung kommen sowie Personen, die in Küchen, Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder in sonstigen weiteren Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegungen tätig sind, müssen solch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ablegen. Ein Termin kann hierfür ganz einfach im Internet auf www.neckar-odenwald-kreis.de gebucht werden. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer wird zum ausgewählten Zeitpunkt per Videoanruf angerufen. Nach dem Abgleich mit dem Personalausweis werden die Zugangsdaten zur Belehrung übermittelt. Inhalte der Belehrung sind unter anderem ein Film, ein Merkblatt sowie ein abschließender Test, bei dem fünf Fragen korrekt beantwortet werden müssen. Danach ist die Bescheinigung direkt im System hinterlegt oder wird alternativ per E-Mail zugeschickt. Die Vorteile der Onlinebelehrung: Sie kann bequem von zu Hause aus oder an einem anderen Ort durchgeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Sprache zu ändern. Die anfallenden Kosten in Höhe von 34 Euro können ebenfalls online per Überweisung, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal beglichen werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung gibt das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises unter 06261/84-2446 oder unter .

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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