Mosbach. Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag die Unterschreitung des Schwellenwerts von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Daher gelten ab Freitag, 11. Juni noch weitergehende Lockerungen im Kreis als bisher.
Eine enorme Erleichterung für die Gastronomie wie auch für Gäste ist der Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien. Dazu zählt auch der Besuch von Freibädern und von Open-Air-Kulturveranstaltungen. Ebenso sind Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen und außen mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis wieder möglich. Hierbei müssen die Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einhalten. Ausgenommen von der Erlaubnis sind Tanzveranstaltungen.
Zudem sind Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen und Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Auch der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher wieder gestattet.
Außerdem gelten ab Samstag, 12. Juni für den Betrieb der Schulen und für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit Erleichterungen. So ist an allen Schulen unabhängig vom Klassen- oder Gruppenverband fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art zulässig. In der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind bestimmte Angebote mit 36 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 60 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien erlaubt.
Die zusätzlichen Lockerungen werden zurückgenommen, sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen. In diesem Fall greifen dann wieder alleine die Maßnahmen der derzeit gültigen Öffnungsstufe 3 und die zusätzlichen Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50.
Nähere Informationen zu den Regelungen und zum Öffnungskonzept des Landes sind unter folgenden Links abrufbar:
Corona-Verordnung:
Corona-Verordnung Schule:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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