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Mosbach. Nachdem die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis nun schon den dritten Tag in Folge unter 100 liegt, rückt das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse in greifbare Nähe. Dies wird der Fall sein, wenn die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen auch am Donnerstag und Freitag unter 100 liegen. Dann würde nahtlos die vom Land festgelegte erste Öffnungsstufe gel-ten, also ein erster vorsichtiger Schritt der Lockerung.
Das Land informiert zu dem dreistufigen Öffnungskonzept auf seiner Webseite unter folgenden Links:
Die jeweiligen Details sind in der aktuellen Corona-Verordnung geregelt (www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg). Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden und Besucher zu kommunizieren.
Verkürzt dargestellt dürften demnach ab Sonntag eine ganze Reihe an Einrichtungen, darunter – unter anderem – Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen, die Außen- und Innengastrono-mie, aber auch Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten öffnen. Auch Kulturveranstaltungen wären im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden möglich. Ebenso dürften beispielsweise Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Öffnen dürften zudem die Außenbe-reiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.
Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermitt-lung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zuläs-sigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Per-sonen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quad-ratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.
Zudem bedeutet das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse das Ende der Ausgangsbeschrän-kung zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr. Die Ausgangsbeschränkung endet entsprechend mit dem Anbruch des Pfingstsonntags.
Das Landratsamt wird am Freitagmorgen endgültig darüber informieren, ob die Bundesnotbremse tatsächlich am Pfingstsonntag außer Kraft tritt. Auf Basis der derzeit niedrigen Fallzahlen wird dies mit größter Wahrscheinlichkeit aber so sein.
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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