Odenwald-Kreis | Marschübung von Katastrophenschutz-Einheiten am 1. Juni

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Im Katastrophenfall kann es dazu kommen, dass Einheiten des Katastrophenschutzes aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in einen anderen Landkreis verlegt werden müssen. Der dafür erforderliche, motorisierte Marsch wird am Samstag, 1. Juni, geübt. Durch die vom Landratsamt organisierte Übung werden an diesem Tag vermehrt Einsatzfahrzeuge unterwegs sein. Im Bereich der Autobahn 81 und der B27 ist mit Kolonnenverkehr zu rechnen. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.

Nach der Alarmierung werden sich die an der Übung teilnehmenden Einheiten der Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes und des Wasserrettungszuges der DLRG in einem Bereitstellungsraum in Osterburken treffen. Vor Ort werden die Einsatzkräfte zu einem Verband von rund 30 Einsatzfahrzeugen zusammengefasst. Anschließend erfolgt die weitere Fahrt in Form einer Kolonne über die Autobahn 81 in Richtung Main-Tauber-Kreis. Am Rasthof „Ob der Tauber“ wird ein technischer Halt durchgeführt und anschließend in drei Marschgruppen (je circa zehn Einsatzfahrzeuge) über die Bundesstraße 27 zurück in Richtung Walldürn verlegt. Dort endet der motorisierte Marsch.

Hinweise zu Kolonnenfahrten:

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Kolonne der rund 30 Einsatzfahrzeuge folgende Hinweise:

  • Eine Kolonne gilt als ein Fahrzeug.
  • Die gesamte Kolonne darf daher beispielsweise eine Ampel-Kreuzung passieren, wenn das erste Fahrzeug bei „Grün“ gefahren ist.
  • Die Kolonne darf nur komplett überholt werden und nicht durch Einfahren getrennt werden.
  • Die Fahrzeuge sind durch Fahnen oder Blaulicht gekennzeichnet.

Die Marschgeschwindigkeit liegt bei circa 50 bis 70 km/h, damit keine Lücken entstehen.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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