Stuttgart. Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Januar 2022 in Kraft. Für zwei Regelungen gilt ein abweichendes Inkrafttreten.
Von Freitag, 28. Januar 2022 an gelten in Baden-Württemberg die veränderten Corona-Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen.
Aktuelle Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de