Das Ordnungsamt Reinickendorf führte nach Hinweisen aus der Bevölkerung am Wochenende Kontrollen in Spätverkaufsstellen und Shisha Shops im Bezirk durch. Dabei wurden diese nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz und dem Jugendschutzgesetz überprüft. „Am 19. Januar wurden insgesamt sechs Kontrollen durchgeführt, bei denen Ordnungswidrigkeiten bezüglich Verstoßes gegen die Sonntagsöffnung festgestellt wurden. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf unerlaubt geöffneten Verkaufsstellen. Zusätzlich wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Verpackungsgesetz festgestellt“, so Julia Schrod-Thiel (CDU) Bezirksstadträtin der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr.
Der Jugendschutz in der Öffentlichkeit umfasst wichtige Regelungen zur Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas sowie Einweg-Shishas („Shisha to go“) und Vapes. Diese Produkte dürfen ausschließlich an Volljährige verkauft werden. Besonders besorgniserregend sind jedoch Produkte, die zwar nicht für den Handel in Deutschland zugelassen sind, deren Gestaltung aber gezielt Kinder und Jugendliche anspricht.
„Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen, dass diese immer wieder notwendig sind. An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei den Dienstkräften des Ordnungsamtes für ihren unermüdlichen Einsatz“, betont die Bezirksstadträtin.
Das Ordnungsamt nimmt Hinweise und Meldungen zu möglichen Verstößen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz telefonisch über die Telefonnummer 90 294-2906 und -2907 oder per E-Mail unter ordnungsamt@reinickendorf.berlin.de entgegen.
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