Main-Tauber-Kreis: 740 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 1. und 2. Februar)
2488 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 116 Personen auf 12.436. Somit sind derzeit 2488 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Dienstag bis Mittwoch neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 19, Assamstadt: 11, Bad Mergentheim: 142, Boxberg: 55, Creglingen: 24, Freudenberg: 17, Großrinderfeld: 41, Grünsfeld: 40, Igersheim: 23, Königheim: 16, Külsheim: 28, Lauda-Königshofen: 59, Niederstetten: 16, Tauberbischofsheim: 96, Weikersheim: 30, Werbach: 14, Wertheim: 101 und Wittighausen: 8.
Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen
Bei 53 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 963 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass nicht alle entnommenen Proben auf die jeweilige Virusvariante untersucht werden. Es hängt vom jeweiligen Labor ab, ob eine solche Untersuchung erfolgt oder nicht. Bei PCR-Abstrichen beispielsweise in Arztpraxen hat das Landratsamt auf die Wahl der Labors keinen Einfluss. In der Pressemitteilung des Landratsamtes werden nur die im Labor bestätigten Omikron-Fälle genannt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Omikron mittlerweile die vorherrschende Variante ist, da bei fast allen entsprechend untersuchten Proben diese Variante festgestellt wird.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Dienstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 1. Februar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1340,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (26. Januar bis 1. Februar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 5,4. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 271.
Die aktuellen Werte für Mittwoch, 2. Februar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Bürgertelefon Coronavirus und Impfen zusammengeführt
Das Bürgertelefon Coronavirus und das Bürgertelefon Impfen im Landratsamt Main-Tauber-Kreis wurden vor kurzem zusammengeführt. Unter der einheitlichen Telefonnummer 09341/82-4010 stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr für Fragen zu den Themen Coronavirus und Impfen zur Verfügung.
Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 3. Februar
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am Donnerstag, 3. Februar, von 19 bis 20 Uhr einen digitalen Informationsabend an. Thema der Veranstaltung ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Medizinischem Personal und Pflegepersonal kommt bei der Versorgung von hochbetagten, pflegebedürftigen Personen sowie von chronisch Kranken und von Menschen mit Behinderungen eine besondere Verantwortung zu. Der enge und oft intensive Kontakt zu gefährdeten Menschen macht es aus Sicht des Landes notwendig, dass das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vollständig geimpft ist. Das trage zu einem verlässlichen Schutz vor dem Coronavirus bei und verhindere, dass das Virus sich weiterverbreitet. Um gerade diesen besonders vulnerablen Personen einen weiteren Schutz zu gewähren, tritt ab Dienstag,15. März, die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Die meisten Beschäftigten in diesem Bereich seien sich der Verantwortung bewusst und hätten sich daher bereits zweifach impfen lassen, teilte das Land mit. Sie besitzen somit eine Grundimmunisierung. Viele hätten auch schon ihre Auffrischimpfung erhalten, seien also geboostert. Manchen Beschäftigten stelle sich daher die Frage, warum die Pflicht sich lediglich auf diese Personengruppe beschränkt. Auch bestünden Fragen, wie sich die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen und kontrollieren lässt, erklärte das Ministerium.
Diese und weitere Fragen von im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Angehörigen von vulnerablen Personen sowie weiteren Interessierten beantworten Vertreterinnen und Vertreter aus dem Sozialministerium. Als Referentinnen und Referenten werden Prof. Dr. Uwe Lahl (Amtschef), Dr. Tobias Schneider (Leitung Abteilung 3 – Soziales), Dr. Thilo Walker (Leitung Abteilung 5 – Gesundheit), Christina Engelhardt (Leitung Abteilung 6 – Sozialversicherung) und Dr. Jochen Wehrle (Abteilung 7 – Landesgesundheitsamt) teilnehmen.
Die Teilnahme an der digitalen Veranstaltung ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie ist unter www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung zugänglich. Fragen zu der Veranstaltung können im Vorfeld via E-Mail an frage@dranbleiben-bw.de eingereicht werden. Auch während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, offene Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen. Die Antworten auf die wesentlichen Fragen werden im Anschluss auf www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung im bestehenden Informationsangebot ergänzt.
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