Berlin (ots)
Der Welttag der Patientensicherheit widmete sich in diesem Jahr der sicheren und respektvollen Geburt. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) weisen nun auf wichtige Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie von Frauen hin. Problematisch sind Wirkstoffe, die insbesondere in der Frühschwangerschaft zu Fehlbildungen des Ungeborenen führen können. Beide Organisationen sprechen sich für eine bessere Aufklärung von Frauen über diese Wirkstoffe und weitere Präventionsmaßnahmen aus.
Sogenannte teratogene Wirkstoffe haben das Potential, insbesondere in der Frühschwangerschaft zu teilweise schweren Fehlbildungen der noch ungeborenen Kinder zu führen. Der bekannteste ist Thalidomid, das früher unter dem Namen Contergan vertrieben wurde. Daneben existieren aber noch eine ganze Reihe anderer, weniger bekannter Substanzen, die in unterschiedlicher Stärke teratogene Wirkung haben. Das Problem: Die Schädigung des Ungeborenen kann schon stattfinden, bevor die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß bzw. über Anpassungen ihrer Medikation mit ihrem Hausarzt oder ihrer Gynäkologin spricht. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen für alle Frauen im gebärfähigen Alter erforderlich. Zur Erhöhung der Patientensicherheit wird empfohlen:
- Verpflichtende Aufklärung von Frauen bei der Verordnung potentiell teratogener Wirkstoffe in der Arztpraxis und bei der Abgabe der Medikamente in der Apotheke
- Anspruch auf einen Medikationsplan, sobald ein potentiell teratogener Wirkstoff verordnet wird – unabhängig von der Zahl der insgesamt verordneten Medikamente
- Regelmäßige Medikationsanalysen für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die eine Dauermedikation haben.
„In Deutschland sind zahlreiche Frauen im Alter zwischen 13 und 49 Jahren von der Verordnung teratogener Wirkstoffe betroffen. Besonders bei ungeplanten Schwangerschaften besteht dann das Risiko, dass eine Anpassung der Medikation zu spät erfolgt,“ erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. „Wir fordern deshalb, dass Präventionsmaßnahmen wie z.B. eine regelmäßige Medikationsanalyse unabhängig von einer Schwangerschaft Teil des Leistungsangebots sein müssen.“
„Ziel des APS ist, die Fähigkeiten der Menschen zu stärken, zu ihrer eigenen Sicherheit während der Gesundheitsversorgung beizutragen. Dazu gehört im Falle der teratogenen Wirkstoffe vor allem die Aufklärung rund um jede Verordnung und ein entsprechend gestalteter Medikationsplan. Auch die elektronische Patientenakte muss entsprechende Hinweise enthalten,“ sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit. „Wir appellieren an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, sich hier zum Schutz des ungeborenen Lebens besonders zu engagieren.“
Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS):
Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patienten-sicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Pro-jekte und Initiativen des Vereins. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. Mehr Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de
Über die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.:
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker. Unter dem Dach der ABDA haben sich die Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer und die Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband e.V. zusammengeschlossen. Im Sinne einer flächendeckenden und hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten setzt sich die ABDA für bundesweit einheitliche Grundsätze der Tätigkeiten von Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ein. Dies gilt gleichermaßen für das Apothekenwesen, für den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
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