Stuttgart, 19. November 2021 – PETA bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Tierrechtsorganisation weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache gar nicht inhaltlich entschieden hat. Stattdessen hat das Gericht seine Entscheidung allein auf den prozessualen Umstand gestützt, dass es sich bei der streitigen Rechtsmaterie um Landesrecht handelt. Dies könne vom Bundesverwaltungsgericht nicht überprüft werden. Die vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hält PETA weiterhin für inhaltlich falsch. Unter anderem, weil dort gesetzlich nicht niedergelegte Zulassungsvoraussetzungen für die Anerkennung als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aus dem Hut gezaubert wurden. Entgegen anderslautenden Verlautbarungen des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg in der Presse ist die Struktur von PETA Deutschland e.V. vereinsrechtlich völlig gesetzeskonform und war auch nicht Gegenstand des Verfahrens.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
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