Schwetzingen / Stuttgart, 16. November 2021 – PETA tritt juristisch für Fische ein: Mitte Oktober hatte der Fischerverein ASV 1913 zum „Königshegefischen“ eingeladen. An der Wettveranstaltung nahmen laut Medienberichten 10 Personen teil. Bei dem Anglerwettkampf sollten möglichst schwere Fische gefangen werden. Bei dieser Wettfischveranstaltung handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Daher hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Anzeige gegen alle Organisatoren und erwachsenen Teilnehmenden erstattet. Die Organisation fordert, Königsfischen und alle Wettbewerbsfischereiveranstaltungen künftig bereits im Vorfeld zu verbieten.
„Heute wissen wir, dass ein Fisch ein Jemand ist und kein Etwas – da ist es inakzeptabel, die sensiblen und sozialen Tiere bei Wettveranstaltungen zu jagen und zu töten“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologien und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Könnten wir Fische schreien hören, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine friedliche Beschäftigung, die der Erholung und der Gemeinschaft dient. Wir appellieren an die Veranstalter, stattdessen tierfreundliche Alternativen wie Müll- und Magnetfischen als Wettbewerbsveranstaltung auszurichten.“
Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigt Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
PETA hat durch Strafanzeigen gegen Teilnehmende von Pokal-, Hege- und sonstigen Wettangelveranstaltungen wie dem Königsfischen bereits mehrfach Sanktionen erreicht. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt: „Strafbar nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. […] Angesichts des Lebensalters der Beschuldigten und ihres straffreien Vorlebens ist davon auszugehen, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird.“ (Az.: 622 Js 21593/20)
PETA verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18) und Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und fünf weiterer Staatsanwaltschaften, in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt nicht als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes infrage. PETA sieht die besondere Verwerflichkeit der Handlungsweise dieser Angelnden darin begründet, dass sie wissen, dass solche Angelwettbewerbe strafbar und rechtswidrig sind, wie insbesondere bayerische Staatsanwaltschaften wiederholt betont haben. Die Tierrechtsorganisation befürchtet zudem, dass Kinder durch solche Veranstaltungen fälschlicherweise vermittelt bekommen, dass Fische gefühlloses Spielzeug sind, dabei handelt es sich um empfindungsfähige Wirbeltiere, die Beziehungen schließen, spielen, lernen und ihr Wissen weitergeben. Kinder sollten daher lernen, wie man die Wasserbewohner schützt statt jagt.
Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise, sie schließen Freundschaften und beschützen ihren Nachwuchs [1]. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [2].
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
[1] Jonathan Balcombe (2016), Was Fische wissen. Wie sie lieben, spielen, planen: unsere Verwandten unter Wasser. / What a Fish Knows: The Inner Lives of Our Underwater Cousins, 336 Seiten.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
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