Pfarrkirchen (Kreis Rottal-Inn) / Stuttgart, 19. April 2023 – Hinweise gesucht: Medienberichten zufolge hat ein Unbekannter in Pfarrkirchen zwei Störche angeschossen. Mitarbeiter des städtischen Bauhofes fanden einen der streng geschützten Vögel am vergangenen Sonntag verletzt auf. Der zweite Storch wurde am Montag in der Nähe der angrenzenden Kläranlage entdeckt. Wie eine Sprecherin der Stadt Pfarrkirchen am Dienstag mitteilte, musste ein Storch aufgrund seiner schweren Verletzungen während einer Operation eingeschläfert werden. Zum Gesundheitszustand des anderen Tieres wurden keine Angaben gemacht. Laut Polizeiangaben ereignete sich die Tat zwischen dem 13. April ab 16 Uhr und dem 16. April bis 11:15 Uhr. Ersten Einschätzungen zufolge deuten die Verletzungen auf den Einsatz von Schrotmunition hin. Die Polizei ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetzt, das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Die Person, die die Störche angeschossen hat, muss gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen verletzt werden“, so Peter Höffken, Fachreferentin bei PETA. „Das Schicksal der Störche ereilt auch unzählige andere Vögel in Bayern. Jedes Jahr werden zehntausende Wildtauben, Enten, Gänse und sogar Eichelhäher legal getötet, viele davon mit Schrot. Einige Jäger nehmen es nicht so genau mit geschützten Tierarten oder es kommt zu Verwechslungen. Wir fordern von der bayerischen Landesregierung ganzjährige Schonzeiten für alle Vogelarten, denn die Jagd auf Vögel ist immer sinnlos und grausam.“
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Themen/Tierquälerei
Tierquälerei.de
PETA.de/Themen/Jagd
Pressekontakt:
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/