Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Vechta – Fahren ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherungsverstoß
Am 18.10.2024, gegen 16:00 Uhr befuhr ein 22-Jähriger aus Vechta mit seinem nicht zugelassenen PKW die Gustav-Heinemann-Straße rücksichtslos und mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Der Polizei wurde der Sachverhalt erst später durch die Poststelle mitgeteilt. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass der PKW nicht versichert ist. Zudem ist der mutmaßliche Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Kennzeichen wurden sichergestellt. Es erfolgte die Einleitung eines Strafverfahrens. Etwaige Zeugen werden gebeten, sich telefonisch bei der Polizei Vechta (04441 / 943-0) zu melden.
Vechta – Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss
Am 18.10.2024, gegen 23:50 Uhr befuhr ein 31-Jähriger aus Vechta die Falkenrotter Straße mit seinem nicht zugelassenen PKW. Die am PKW angebrachten Kennzeichen gehören zu einem anderen Fahrzeug. Der Zulassungsstempel sowie der Stempel für die Hauptuntersuchung („TüV-Stempel“) sind gefälscht worden. Der PKW ist nicht versichert. Der Fahrzeugführer ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und steht zudem unter dem Einfluss von Drogen. Die Kennzeichen wurden sichergestellt. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Es wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.
Steinfeld – Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 19.10.2024, gegen 00:35 Uhr, befuhr ein 29-Jähriger aus Damme mit einem PKW die Lohner Straße, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Holdorf – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Am 19.10.2024, gegen 01:00 Uhr, kontrollierten Kräfte der Polizei Vechta einen 37-jährigen Mann aus Holdorf, welcher mit einem Kleinkraftrad den Steinfelder Damm in Holdorf befuhr. Eine Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 1,35 Promille. Der 37-Jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem war an dem Kleinkraftrad kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 04441/943-116
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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