Cuxhaven (ots)
Loxstedt/BAB27. Am vergangenen Freitag (22.04.2022) führten Beamte des Hauptzollamts Bremen zusammen mit Beamten des Polizeikommissariats Geestland auf der BAB27 im Bereich Loxstedt eine groß angelegte Verkehrskontrolle durch.
Hierbei wurden diverse Verstöße festgestellt, datuner:
Ein 33-jähriger Fahrzeugführer aus Loxstedt führte seinen PKW unter dem Einfluss berauschender Mittel. Gegen ihn wurden ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Blutentnahme sowie die Untersagung der Weiterfahrt. Zusätzlich wies er sich mit einem über 10 Jahre abgelaufenem BPA aus. Dieser wurde sichergestellt und ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Eine 33-Fahrzeugführerin aus Bremerhaven legte im Zuge der Kontrolle einen niederländischen Führerschein vor. Es wurde festgestellt, dass es sich dabei um eine Totalfälschung handelte. Sie war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das Dokument wurde sichergestellt und Strafverfahren aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung eröffnet.
Im Kofferraum eines PKW wurden zwei deutsche amtliche Kennzeichen aufgefunden. Eine Abfrage ergab, dass diese aufgrund von Diebstahl und Verlust zur Fahndung ausgeschrieben waren. Die Kennzeichen wurden sichergestellt. Da die Fahrzeuginsassen nur unglaubwürdige Angaben zu deren Herkunft machen konnten, müssen auch sie mit entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen, unter anderem aufgrund des Verdachtes der Unterschlagung, rechnen.
Ein 34-jähriger Fahrzeugführer aus Bremen gab im Rahmen der Kontrolle zunächst falsche Personalien an. Nach Ermittlung der echten Personalien wurde festgestellt, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auch er muss daher mit einem Strafverfahren aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Ferner wird in gleicher Sache gegen die 29-jährige ebenfalls aus Bremen stammende Halterin des PKW ermittelt, da der Verdacht besteht, dass diese die Fahrt duldete.
Ein Fahrzeugführer legte bei der Kontrolle zwei auf ihn ausgestellte deutsche Führerscheine vor. Da lediglich der Besitz eines Dokumentes erlaubt ist, wurde der „überzählige“ Führerschein mit seinem ausdrücklichen Einverständnis polizeilich einbehalten und zurück zur ausstellenden Behörde versandt.
Des Weiteren wurden diverse geringwertigere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet.
Weiterhin folgten aufgrund der Feststellungen weitere, zollrechtliche Maßnahmen bei mehreren Beschuldigten.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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