Darmstadt (ots)
In den Medien gibt es seit Freitag (08.04.2022) unterschiedliche Berichterstattungen mit Vorwürfen gegen Beamte des Polizeipräsidium Südhessen.
Eine Vermischung von Sachverhalten hat dazu geführt, dass die tatsächliche Lage undifferenziert dargestellt wurde. So stammt das in der Presse erwähnte und zum Teil veröffentlichte Bild bereits aus 2016 und steht nicht in Zusammenhang mit Chats.
Der Verfahrenskomplex, der in den Medien aufgegriffen wurde, kam aufgrund einer Meldung von Polizeibeamten aus einem Sachgebiet des Polizeipräsidiums bei dem Ansprechpartner der Polizei (AdP) im Januar 2021 zustande. Hier wurden verschiedene Vorfälle gemeldet. Diese Vorfälle wurden beim Hessischen Landeskriminalamt in einem Ermittlungsverfahren bearbeitet und der Staatsanwaltschaft Darmstadt zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Im Rahmen der umfassenden Ermittlungen, die von gegenseitigen Anschuldigungen unterschiedlicher Polizeibeamter geprägt waren, hatten sich ganz unterschiedliche Vorwurfslagen ergeben. Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Ermittlungsakten Ende Februar dieses Jahres zur Einsicht freigab, erhielt das Polizeipräsidium Südhessen erst zu diesem Zeitpunkt Akteneinsicht und somit erstmals eine belastbare Kenntnis der Vorwurfslagen. Im Kern geht es um Beleidigungen und üble Nachreden, die zum Ziel gehabt haben sollen, einzelne Mitglieder des Sachgebiets, die in den Augen der beschuldigten Mitglieder ungeeignet erschienen, aus dem Sachgebiet zu mobben. Hierzu soll eine Chatgruppe genutzt worden sein, zu der nur ausgewählte Mitglieder Zugang gehabt haben sollen.
Unmittelbar nach Einsicht in die von der Staatsanwaltschaft freigegebene Akte hat Polizeipräsident Bernhard Lammel die dienstrechtlich gebotenen Maßnahmen getroffen. Hierzu zählten unter anderem auch die Entbindung von Funktionen, Umsetzungen und die Einleitung von Disziplinarverfahren. Abhängig von weiteren Erkenntnissen ist durchaus mit der Einleitung weiterer Disziplinarverfahren zu rechnen.
Aktuell wird gegen sechs Beamte strafrechtlich ermittelt. Bei vier von ihnen wurden zudem Disziplinarverfahren eingeleitet.
Die einzelnen Sachverhalte stellen sich nach derzeitiger Kenntnis des Polizeipräsidiums Südhessen wie folgt dar:
- Zum einen wird gegen sechs Teilnehmer einer Chatgruppe wegen des Verdachts der Beleidigung und üblen Nachrede ermittelt. In diesen Chats wurde auch der Begriffs "Wolfsschanze" als Ortsbezeichnung verwendet. Im Kern soll die Chatgruppe das Ziel gehabt haben, einzelne Mitglieder der Dienststelle, die in den Augen der beschuldigten Mitglieder ungeeignet erschienen, aus der Dienststelle zu mobben. Mitglieder der Chatgruppe waren nur bestimmte, ausgewählte Personen der Dienststelle.
- Ein anderer Ermittlungskomplex und eigentlicher Ausgangssachverhalt umfasst mögliche Körperverletzungen während erfolgter Einsatztrainings der Dienststelle aus dem Jahr 2019. Einer der Anzeigeerstatter und eine Beamtin sollen im Rahmen von Einsatztrainings erhebliche Verletzungen davongetragen haben, wobei in einem der Vorfälle auch wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Ob es sich hierbei um Dienstunfälle oder vorsätzlichen Straftaten handelt, wir derzeit noch geprüft.
- Ein Bild soll einen Beschuldigten mit einem aus Kaffeepulver nachgebildeten Oberlippenbart nach einem zuvor erfolgten Friseurbesuch zeigen. Das Bild wurde nach bisheriger Erkenntnis nicht im Rahmen der besagten Chatgruppe veröffentlicht. Die Bilddatei soll im Rahmen einer Vernehmung eines Beamten den Ermittlern des Landeskriminalamtes übergeben worden sein. Gegen den fotografierten Beamten wurde unter anderem deshalb wegen des Verdachts eines möglicherweise rechtsgerichteten Fehlverhaltens eines der o.g. Disziplinarverfahren eingeleitet.
Aktuell dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu allen Sachverhalten noch an. Daher können zu den Verfahren keine weiteren Details genannt werden.
Polizeipräsident Bernhard Lammel bedauert die Vorgänge sehr und wird nach Abschluss der Ermittlungen konsequent Fehlverhalten dienstrechtlich ahnden. Darüber hinaus werden die bisherigen Strukturen des betroffenen Sachgebiets gründlich überprüft und neu ausgerichtet.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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