Göppingen (ots)
Am 5. Dezember 2024 berichteten wir über die gerichtsmedizinische Untersuchung im Nachgang zum tödlichen Unfall zweier Segler auf dem Bodensee am 29./30. November 2024. Diese ergab, dass der Tod beider Segler durch Ertrinken in mutmaßlich bewusstlosem Zustand als Folge von Unterkühlung eingetreten ist. Andere Befunde, die den Tod erklären konnten, fanden sich nicht.
Zwischenzeitlich ist zudem die sachverständige Untersuchung des Bootes im Auftrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Danach ergaben sich keine Hinweise auf einen technischen Defekt, der für das Kentern des Bootes hätte ursächlich sein können.
Insbesondere wurden die im Vorfeld des Fahrtantritts getätigten Reparaturen nach den Feststellungen des Sachverständigen regelgerecht durchgeführt. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Kentern des Bootes bestehen vor diesem Hintergrund nicht.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Konstanz
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth
Telefon 07531 280-0
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