Hagen (ots)
Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Neben der Ermittlung von Täterinnen und Tätern und der Betreuung von Opfern steht die Präventionsarbeit in der Behörde im Fokus. Um Missbräuchen vorzubeugen, leistet die Dienststelle für Kriminalprävention/Opferschutz regelmäßig Aufklärungsarbeit. Ein Schwerpunkt ist dabei das Thema Cybergrooming.
Beim Cybergrooming nehmen Täterinnen und Täter Kontakt zu Kindern und Jugendlichen über das Internet auf, um diese gezielt sexuell zu belästigen und zu missbrauchen. Dies geschieht beispielsweise per Chat, in Online-Spielen, sozialen Netzwerken oder aber über SmartToys. Nicht selten werden Opfer auf geschickte Weise dazu gebracht, freizügige Selbstporträts oder Videos zuzusenden, die dann als Druckmittel genutzt werden.
Um das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu erlangen, geben sich Täterinnen und Täter oftmals als Gleichaltrige aus. Einige versuchen Treffen in der realen Welt zu initiieren, um ihre Opfer dann zu missbrauchen. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Cybergrooming geworden sind, sollten sich nahestehenden Personen wie Eltern, Großeltern, Lehrern oder Freunden anvertrauen. Treffen mit unbekannten Personen oder nicht persönlich bekannten Chatpartnern sollten auch nicht aus Neugier erfolgen!
Eltern können ihre Kinder schützen, indem sie mit ihnen gemeinsam Regeln für Chats vereinbaren und über mögliche Gefahren im Internet aufklären. Je aufgeklärter Jungen und Mädchen sind, desto leichter fällt es ihnen, Anzeichen von Cybergrooming zu erkennen. Die Auswahl der Online-Angebote, die Kindern zur Verfügung stehen, ist ein weiterer wichtiger Baustein. Diese sollten altersgerecht sein. Bei Jugendlichen sollten Erziehungsberechtigt Interesse an den Aktivitäten zeigen und mit ihnen im Gespräch bleiben. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist die Grundlage dafür, dass sich Jugendliche jemandem bei Problemen anvertrauen.
Im Internet sollten so wenig persönliche Daten, Fotos und Informationen wie möglich veröffentlicht werden. Besonders auf Angaben zum realen Wohnort sollten zwingend verzichtet werden. Zudem ist es wichtig, die Privatsphäre-Einstellungen der Plattform einzustellen. Bei privaten Profilen ist es ratsam diese so einzustellen, dass neue Kontakte erst zugelassen werden müssen, bevor sie Kontakt zum Kind aufnehmen können. So wird Fremden erschwert, die Minderjährigen zu erreichen.
Wenn Eltern Hinweise darauf haben, dass ihr Kind Opfer von Cybergrooming wurde, sollten sie das Gespräch suchen und gemeinsam weitere Schritte besprechen. Suchen Sie die Polizei auf, um gemeinsam mit den Ermittlern Beweise sichern zu können. Diese geben Ihnen weitere wichtige Handlungsanweisungen. Anschließend sollten Sie das entsprechende Profil dem Plattformbetreiber melden. (arn)
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