Hildesheim (ots)
HILDESHEIM (bef). In den Nachmittagsstunden des 13.02.2024 gegen 16:50 Uhr stellte eine Streife der Hildesheimer Polizei einen E-Scooter-Fahrer in der Moltkestraße fest, der an seinem Fahrzeug noch ein altes (blaues) Versicherungskennzeichen anstatt des erforderlichen (schwarzen) Kennzeichens angebracht hatte.
Der 16-jährige Fahrer wurde daraufhin kontrolliert. Der Jugendliche konnte kein aktuelles Versicherungskennzeichen vorweisen, daher durfte er die Fahrt mit dem Scooter nicht fortsetzen, außerdem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Gegen 17:30 Uhr fiel einem Streifenwagen ein weiterer E-Scooter am Zingel auf, der kein Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hatte.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte der 33-jährige Fahrer zwar ein gültiges Kennzeichen vorweisen, jedoch ergaben sich während der Überprüfung Hinweise auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung.
Der Verdacht erhärtete sich durch einen Urintest, der positiv auf die Substanz THC ausfiel. Im weiteren Verlauf wurde dem Mann durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, seine Fahrt durfte er nicht fortsetzen. Auf ihn kommt nun ebenfalls ein Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
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