Heilbronn (ots)
Anlässlich des Beginns des Weihnachtsmarktes in Heilbronn wurde am Donnerstag im Rahmen der Konzeption „Sicheres Heilbronn“ rund um den Marktplatz sowie am Hauptbahnhof verstärkt Polizeipräsenz gezeigt und Kontrollen durchgeführt.
So wurden mit Unterstützung der Bundespolizei, der Bereitschaftspolizei sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Waffenbehörde der Stadt Heilbronn in der Zeit zwischen 18 Uhr und 21 Uhr insgesamt 124 Personen einer Kontrolle unterzogen. Die überwiegende Mehrheit der Kontrollen verlief hierbei ohne Beanstandungen.
Im Bereich des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz konnte ein 27-jähriger Mann festgestellt werden, der ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern mit sich führte. Das Messer wurde sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auf einen weiteren Mann kommt ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Stadtverordnung zu, nachdem er auf den Boden spuckte.
Gegen 19.50 Uhr wurde auf dem Bahnhofsvorplatz ein Mann durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Heilbronn kontrolliert. Er führte in seinem Rucksack ein Multifunktionstool mit, welches ein Messer mit einer Klingenlänge von sechs Zentimeter beinhaltete. Des Weiteren hatte er in der Jackentasche ein Zweihandmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter bei sich. Da es sich auch beim Bahnhofsvorplatz um eine Messerverbotszone handelt, wurden die beiden Messer sichergestellt und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bereits um 16 Uhr wurde durch Beamte in Zivil ein 38-Jähriger kontrolliert, der zuvor im Bereich der Rosengasse verschreibungspflichtige Medikamente in einem Blumenkübel deponiert hatte. Er hat mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu rechnen.
Kurz darauf, um 16.10 Uhr, wurde ein 28-Jähriger überprüft, nachdem mit seinem Fahrrad in Schlangenlinien die Windgasse entlangfuhr. Bei seiner Durchsuchung konnten etwa 37 Gramm Cannabis aufgefunden werden. Da zudem ein Atemalkoholwert von über 0,8 Promille festgestellt wurde, kommt neben dem Verstoß gegen das Cannabisgesetz noch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auf den Mann zu.
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