Heilbronn (ots)
Heilbronn: Ermittlungserfolg nach vermehrten Straftaten durch Mädchengruppe
Eine Gruppe von Mädchen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren beging im Zeitraum zwischen Juli und August 2023 mehrere Straftaten.
Die Kriminalinspektion 2 – Haus des Jugendrechts – des Polizeipräsidiums Heilbronn ermittelt bereits seit mehreren Wochen, nachdem im Tatzeitraum insgesamt sieben Anzeigen aufgrund verschiedener Körperverletzungsdelikte eingingen, bei der immer wieder eine Gruppe von Mädchen als Täterinnen benannt wurde. Zuletzt kam es am 12. August zu einer gefährlichen Körperverletzung im Bereich Sontheimer Landwehr in Heilbronn, bei der zwei Frauen verletzt wurden, wir berichteten:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/5580207.
Durch intensive Ermittlungen konnte zunächst eine der Täterinnen identifiziert werden. Die Folgeermittlungen führten dann zu den weiteren Mädchen, denen bislang insgesamt 23 Straftaten zugeordnet werden konnten. Zum Großteil wurden die Taten mittels Mobiltelefonen gefilmt.
Polizeipräsident Frank Spitzmüller lobt die Arbeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betont: „Durch die gute Ermittlungsarbeit konnten die Taten dieser Gruppe zügig aufgeklärt und weitere Straftaten verhindert werden. Die in der Heilbronner Innenstadt durchgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konzeption „Sicheres Heilbronn“ werden konsequent durch eine intensive Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei komplementiert. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit erfolgt eine sehr enge Zusammenarbeit innerhalb des Haus des Jugendrechts zwischen dem Jugendamt Heilbronn, der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Polizei.“
Informationen zur Kriminalinspektion 2 – Haus des Jugendrechts:
AN DER SCHWELLE ZUR KRIMINALITÄT GEMEINSAM ZUM WOHLE DER JUGENDLICHEN REAGIEREN
Die Kriminalinspektion 2 engagiert sich im Haus des Jugendrechts mit den Kooperationspartnern, der Staatsanwaltschaft, der Jugendämter sowie dem Amtsgericht im Bereich der Jungenddelinquenz. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern und somit vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren. Es gilt, Maßnahmen und Hilfen aller Beteiligter eng abzustimmen und angepasst auf die individuelle Lebenssituation der Delinquenten zu reagieren. Die Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen gehört deshalb genauso zum Alltag der eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei, wie die Bearbeitung von Fällen der Kinder- und Jugendkriminalität.
Rückfragen bitte an:
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