Heilbronn (ots) – Großeicholzheim: Sachbeschädigung Schloßgartenhalle – Zeugen gesucht
Unbekannte beschädigten im Zeitraum vom 01. September bis 03. September mit einem Stein, den sie vermutlich aus der angelegten Umrandung nahmen, die Scheibe zum Foyer der Schloßgartenhalle in Großeicholzheim. Der Schaden wird auf etwa 1.000 Euro beziffert. Hinweise werden an den Polizeiposten Adelsheim unter Telefon 06282 8390 erbeten.
Buchen: Auseinandersetzung zwischen Asylbewerbern
Zu Streitigkeiten zwischen drei Asylbewerbern kam es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in der Asylbewerberunterkunft in Buchen. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde einer der drei mit einem Kochmesser an der linken Hand leicht verletzt. Der alkoholisierte Täter musste die Nacht in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Buchen verbringen.
Mosbach: Ohne Fahrerlaubnis Pkw geführt
Einer Streife des Polizeireviers Mosbach kam am späten Nachmittag des Dienstag der 77-jährige Lenker eines Mercedes-Benz auf der B 27 zwischen Neckarburken und Mosbach entgegen. Da bekannt war, dass ihm aufgrund eines Verkehrsunfalls die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war, wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da sich dies im Rahmen der Überprüfung bestätigte, muss der Fahrzeuglenker mit einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Aglasterhausen: Zusammenstoß zwischen Pkw und Lkw
Am Mittwochnachmittag wollte die 22-jährige Lenkerin eines VW in Aglasterhausen vom Parkplatz eines Supermarkts auf die Straße „Im oberen Tal“ einbiegen. Hierbei übersah sie einen dort fahrenden Lkw und es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen, die nicht mehr fahrbereit waren, wird auf 9.000 Euro geschätzt. Ob der Lkw eventuell zu schnell gefahren ist, wird im Rahmen der Auswertung der Digitaldaten noch überprüft.
Billigheim: Beim Einparken alkoholisiert anderen Pkw beschädigt
Am Mittwochabend beschädigte die 55-jährige Lenkerin eines Ford Mondeo beim Einparken in Billigheim auf dem Parkplatz des Sportheims einen VW Golf. Wie sich im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte, nahm diese alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teil. Da eine Atemalkoholüberprüfung einen Wert von 2,06 Promille ergab, wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten. Neben einer Strafanzeige muss die Fahrzeugführerin auch mit einem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
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