POL-HN: PRESSEMITTEILUNG des PP Heilbronn vom 24.11.2017 mit Berichten aus dem Hohenlohe-Kreis

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Heilbronn (ots) – Mulfingen: Unfallflucht mit Sattelzug

Etwas zu eng war wohl die Kurve auf der L1022 in Mulfingen für einen Sattelzug am Donnerstag gegen 06.15 Uhr. Als dem 69-jährigen Fahrer in einer Spitzkehre ein Pkw entgegenkam, erfasste er beim Vorbeifahren den BMW auf dessen linker Seite. Kurzzeitig kam der LKW daraufhin zum Stehen. In der Annahme, es sei aber kein Schaden entstanden, fuhr der Sattelzug-Lenker ohne weitere Vergewisserung wieder los. Der 29-jährige BMW-Fahrer konnte nach kurzer Verfolgung den Unfallverursacher anhalten, dieser muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Künzelsau: Unfallflucht durch Zeugin geklärt

Mit einer Beobachterin hatte am Mittwoch gegen 13.20 Uhr ein Unfallverursacher in der Hauptstraße in Künzelsau wohl nicht gerechnet. Nachdem der 63-Jährige mit seinem Opel rückwärts gegen die Stoßstange eines geparkten BMW fuhr, entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort. Eine Zeugin konnte vor Ort alles mitverfolgen und informierte die Polizei, welche den Opel-Fahrer ermitteln konnte.

Pfedelbach: Kollision durch beengte Fahrbahn

Aufgrund enger, unbeleuchteter Fahrbahn kam es am Mittwoch gegen 17.30 Uhr auf einer Waldstrecke in Pfedelbach zu einem Unfall zwischen zwei Fahrzeugen. Der 77-jährige Fiat-Fahrer schätzte wohl die Fahrbahnbreite falsch ein und lenkte in die Fahrspur des ihm entgegenkommenden BMW. Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich auf etwa 2.000 Euro.

Öhringen: Polizeiausfahrt von parkendem Pkw blockiert

Mehr als uneinsichtig verhielt sich die Fahrerin eines Mercedes am Donnerstag beim Polizeirevier in Öhringen. Sie stellte gegen 17.15 Uhr ihr Fahrzeug direkt vor die Ausfahrt des Polizeireviers, sodass weder ein Ein- noch ein Ausfahren für die Beamten möglich war – die umliegenden freien Parkplätze wurden von ihr hierbei ignoriert. Da sich die Dame nicht mehr vor Ort befand wurde ein Abschleppwagen. Zeitgleich mit dessen Eintreffen tauchte die 35-Jährige ebenfalls auf und stellte das rechtmäßige Handeln der Polizisten in Frage. Fehlende Professionalität, Willkür und ein kleinkariertes Vorgehen unterstellte sie diesen. Einen Führerschein oder sonstige Ausweise konnte sie nicht vorzeigen. Die junge Frau blieb bis zum Schluss völlig uneinsichtig der Tatsache, dass polizeiliche Einsätze während der Parkzeit vor der Ausfahrt nicht möglich waren. Ihr wurde die Anfahrt des Abschleppdienstes in Rechnung gestellt. Darüber hinaus muss sie mit einem Bußgeld wegen Falschparkens rechnen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 07131 104-10 10
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Original Quelle Presseportal.de

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