PD Main-Taunus – Polizeipräsidium Westhessen
Hofheim (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Hessischen Landeskriminalamts und des Polizeipräsidiums Westhessen
In der Nacht von Donnerstag, den 7. März 2024 auf Freitag, den 8. März 2024 kam es gegen 5.00 Uhr zu einer Geldautomatensprengung in Kelkheim (Main-Taunus-Kreis). Durch die Explosion, die mittels Einleitung eines Gasgemisches herbeige-führt wurde, entstand am Geldautomaten ein hoher Sachschaden. Bargeld aus dem Geldautomaten konnten die Täter nicht entwenden.
Aufgrund von zügig eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen im Rahmen des Einsatz- und Fahndungskonzeptes der hessischen Polizei mit einer Großfahndung, konnte zunächst das von den Tätern für die Anfahrt und die Flucht verwendete Fahrzeug aufgefunden und anschließend in den Abendstunden des 8. März ein dringend Tat-verdächtiger durch Kräfte des Hessischen Landeskriminalamtes und des Polizeiprä-sidiums Westhessen festgenommen werden.
Bei dem festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um einen 34-jährigen togoischen Staatsangehörigen, der bereits vom Landgericht Gießen am 11. Juni 2021 wegen einer Geldautomatensprengung und der Verabredung zu einer – weiteren – solchen Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde und diese bis Juli 2023 vollständig verbüßt hat. Er wird auf Antrag der Generalstaatsan-waltschaft Frankfurt am Main dem Haftrichter am Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt werden, der über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die Fahndung nach einem weiterem Tatverdächtigen dauert an.
Ebenfalls in der Nacht zum 8. März konnte eine Sprengung in Mörfelden-Walldorf durch das Einsatzkonzept der Polizei vereitelt werden. Die Täter hatten bereits Sprengstoff und Zündschnüre ausgelegt. Sie ergriffen die Flucht, als sie einen Strei-fenwagen der Polizei erkannten.
Im Jahr 2024 kam es in Hessen bislang zu 9 Geldautomatensprengungen, in 4 Fäl-len konnten die Täter insgesamt rund 228.000 Euro Bargeld aus den Automaten er-beuten. Die Höhe des verursachten Sachschadens mit knapp 2,5 Mio. Euro ist enorm und übersteigt die des Stehlgutes bei Weitem.
Die Ermittlungen wegen Geldautomatensprengungen werden in Hessen zentral und in enger Zusammenarbeit durch die BAO effectus der hessischen Polizei und der Task-Force-Einheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Eingreif-reserve, geführt. In den Ermittlungs- und Strafverfahren der Generalstaatsanwalt-schaft Frankfurt am Main befinden sich derzeit 22 festgenommene mutmaßliche Geldautomatensprenger in Untersuchungshaft. Seit Gründung der BAO effectus und Implementierung des Einsatz- und Fahndungskonzeptes der hessischen Polizei konnten bereits mehr als 80 Tatverdächtige ermittelt werden, davon allein 31 im Jahr 2023. Zudem ist es gelungen, seit 2023 insgesamt 18 Personen – davon 5 in diesem Jahr – auf frischer Tat oder kurz nach der einer Geldautomatensprengung festzunehmen.
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