Bendorf (ots)
Weitersburg – Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel der Polizei am Freitagmorgen in der Ortslage Weitersburg ein weißer BMW 1er auf, welcher bereits wenige Stunden zuvor von Kräften der Polizeiinspektion Neuwied verfolgt wurde. Dieses Mal sollte das Fahrzeug wieder einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, versuchte sich jedoch durch eine riskante Fahrweise erneut zu entziehen. Die Fahrt führte mit hoher Geschwindigkeit durch Weitersburg, weiter nach und durch Höhr-Grenzhausen und hiernach in einen Feldweg, wo der flüchtige PKW verunfallte.
Hiernach flüchtete der Fahrer zu Fuß, während die drei weiteren Insassen durch die Polizeikräfte kontrolliert werden konnten.
Zur Absuche nach dem Flüchtigen wurde eine Drohne der Feuerwehr Vallendar eingesetzt, die schließlich durch die Wärmebildfunktion eine Person im Unterholz des Waldes aufspüren konnte. Es stellte sich nach Ergreifung der Person heraus, dass es sich um den gesuchten Fahrzeugführer handelt.
Bendorf – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass die an einem nicht zugelassenen Pkw angebrachten Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörten.
Nach Prüfung der Sachlage wurden die Kennzeichen sichergestellt, und die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Beschuldigten wurde eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch erstattet.
Der Beschuldigte musste sein Fahrzeug zu seiner Wohnanschrift abschleppen lassen. Er zeigte sich mit der polizeilichen Maßnahme nicht einverstanden da er einforderte, dass er doch den Weg zur Wohnanschrift doch noch fahren könne.
Bendorf – In der laufenden Woche führte die Polizei im Rahmen einer Kontrollwoche gezielte Überprüfungen zur Einhaltung der Gurtpflicht durch. Dabei wurden sowohl mobile als auch stationäre Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
Im Zuge dieser Maßnahmen wurden erneut mehrere Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt und geahndet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes ein wesentliches Element zur Verhinderung schwerer Unfallfolgen darstellt und Verstöße entsprechend konsequent geahndet werden.
Bendorf – Am Samstagmittag wurde die Polizei zu einer Auseinandersetzung zwischen einem sich trennenden Paar gerufen. Der männliche Beteiligte wollte beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung seine persönlichen Gegenstände sowie die Küche mitnehmen. Die Frau widersprach, da die Küche gemeinsam angeschafft worden sei. Nach längeren Diskussionen verließ der Mann die Wohnung mit einem Teil der Küche sowie seinen persönlichen Sachen.
Am Folgetag meldete die Frau erneut über Notruf, dass ihr Ex-Partner zurückgekehrt sei und gegen die Tür schlage. Vor Ort wurde festgestellt, dass der Mann sich bereits in der Wohnung befand, um weitere Gegenstände abzuholen. Nach erneuter polizeilicher Intervention und dem Hinweis auf den zivilen Rechtsweg verließ der Mann die Wohnung.
Bendorf – Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel der Polizei ein E-Scooter mit einem ungültigen (blauen) Versicherungskennzeichen auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer erst 12 Jahre alt war.
Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist das Mindestalter für das Führen von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr 14 Jahre.
Der E-Scooter wurde sichergestellt. Im Nachhinein konnte der Vater nachweisen, dass das Fahrzeug bereits neu versichert ist, jedoch das neue Versicherungskennzeichen noch nicht eingetroffen war.
Stromberg – Auf der L306 kam es zu einem Sturz eines Radfahrers, nachdem ihm plötzlich schwarz vor Augen wurde. Der Vorfall ereignete sich auf einem unbefestigten Waldweg, der zusätzlich durch eine Schranke gesperrt war und somit nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt.
Der Radfahrer war zwischenzeitlich kurzzeitig nicht ansprechbar, erlangte jedoch das Bewusstsein wieder. Der Mann gab an, bereits mehrere Herzinfarkte erlitten zu haben. Er wurde zur weiteren Untersuchung in das Evangelische Stift nach Koblenz verbracht.
Die Rettungsmaßnahmen gestalteten sich zunächst schwierig, da der Unfallort von der Landstraße aus nur schwer erreichbar war.
Da der Verunfallte eine pflegebedürftige Ehefrau hat, wurde die Tochter über die Polizeiwache informiert. Da sie jedoch eine längere Anfahrt hatte, begaben sich die Polizeikräfte zur Wohnanschrift, um die Betreuung der Ehefrau sicherzustellen.
Das Fahrrad des Radfahrers wurde ebenfalls zur Wohnanschrift verbracht.
PHK S.Müller – PI Bendorf
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