Annweiler (ots)
Soeben (16.06.2024, 13:30 Uhr) wurde ein 15-Jähriger Kleinkraftradfahrer in Annweiler in der Bahnhofstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nach seinem Führerschein befragt konnte er lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Für das Führen des Kleinkraftrads wäre jedoch die Fahrerlaubnisklasse AM nötig gewesen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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