Trier (ots)
Am gestrigen Mittwoch, 12. Februar 2025, meldete eine Zeugin der Polizeiinspektion Trier, dass sie auf der Landstraße 43 von Trierweiler nach Neuhaus in einer gefährlichen Weise von einem Kleinwagen mit eingeschaltetem Blaulicht überholt wurde. Da der Zeugin die Kombination aus Fahrzeugtyp und Blaulicht suspekt vorkam, merkte sie sich sowohl das Kennzeichen als auch die Farbe des Fahrzeuges und entschloss sich, den Vorfall umgehend der Polizei zu melden.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte das betreffende Fahrzeug an der Anschrift des Halters festgestellt werden. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums stellten die Beamten ein Blaulicht im Seitenfach der Fahrertür sicher. Zudem wurden Abnutzungserscheinungen auf dem Fahrzeugdach festgestellt, die mit der Anbringung des Blaulichts in Zusammenhang stehen könnten.
Bei dem mutmaßlichen Fahrer handelt es sich um einen 22jährigen Mann mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Mann bestritt zwar die Nutzung des Blaulichts zum Tatzeitpunkt, räumte jedoch unbekümmert ein, dass er das Blaulicht am Vortag verwendet hatte, um andere Verkehrsteilnehmer vor Wildtieren auf der Fahrbahn zu warnen.
Selbst wenn der Erwerb und Besitz eines Blaulichts nicht unter Strafe gestellt ist, warnt die Polizei Trier eindringlich vor dessen Anbringung auf dem Pkw und Einschalten im öffentlichen Verkehrsraum. Die bloße Benutzung schlägt zwar nur mit einer geringfügigen Verwarnung in Höhe von 20 Euro zu Buche, jedoch bewegt man sich dabei schnell auf ganz dünnem Eis. Wenn neben einer möglichen Geschwindigkeitsüberschreitung, wie vorliegend, gefährliche Überholmanöver mit hinzukommen, könnte der Fall ebenso die Staatsanwaltschaft beschäftigen, da der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum steht. Ermittlungen könnten ebenso wegen einer strafbaren Amtsanmaßung betrieben werden.
In jedem Fall wird die Polizei jedoch die Führerscheinstelle über einen solchen Vorfall informieren. Von dort wird die Frage nach der generellen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellt werden, die im Einzelfall sogar mittels einer sogenannten MPU beantwortet werden muss.
Viele Gründe, die dafür sprechen, das Fahren mit Blaulicht nur den Profis zu überlassen.
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