
Heidesheim (ots)
Im Rahmen gezielter Verkehrskontrollen durch eine zivile ProVida-Streife der Polizeiautobahnstation Heidesheim wurden am Sonntag, den 16. März 2025, auf der A60 und den umliegenden Land- und Bundesstraßen mehrere Verkehrsverstöße festgestellt.
Ein 31-jähriger Fahrer eines Kleinlasters fiel den Beamten auf der A60 zunächst durch das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands sowie das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts auf. Um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, wurde das Fahrzeug mittels Polizeisignalen von der Autobahn geleitet. Während der Fahrer der Polizeistreife folgte, konnte beobachtet werden, dass er während der Fahrt offensichtlich sein Mobiltelefon zum Telefonieren nutzte.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten zudem eindeutige Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest. Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt, und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Er wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwartet nun ein hohes Bußgeld, mindestens ein Monat Fahrverbot sowie mehrere Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ebenfalls ins Visier der Beamten geriet eine 35-jährige Autofahrerin aus dem Rhein-Main-Gebiet, die auf der A60 mit 153 km/h bei erlaubten 100 km/h unterwegs war. Neben der Fahrerin befanden sich noch zwei kleine Kinder im Fahrzeug. Sie muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen.
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