Gau-Bickelheim (ots)
Am 15.04.2022 gegen 19:50 Uhr meldeten Zeugen der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim einen schlangenlinienfahrenden LKW auf der A61 in Fahrtrichtung Ludwigshafen in Höhe des Anschlusses Gau-Bickelheim. Eine Streife konnte den LKW kurz vor dem Autobahnkreuz Alzey feststellen und im Anschluss im Industriegebiet Alzey kontrollieren. Dabei stellten die Beamten bei dem 38-Jährigen LKW-Fahrer Alkoholeinfluss fest. Ein Atemalkoholtest ergab knapp über 2,6 Promille. Eine Ausnahmegenehmigung für das Feiertagsfahrverbot konnte der LKW-Fahrer nicht vorlegen. Die Weiterfahrt für den 38-Jährigen war natürlich beendet. Er musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein einbehalten wurde. Den 38-Jährigen erwarten nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Die Halterfirma erwartet ein Bußgeldverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Feiertagsfahrverbot.
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