Polizei Berlin schützt Versammlungen und Veranstaltungen am 8. und 9. Mai

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Nr. 0986
Am 8. und 9. Mai jährt sich das Ende des 2. Weltkrieges in Europa und damit einhergehend die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus zum 77. Mal. Wie in den vergangenen Jahren werden traditionell viele Menschen zum Gedenken an dieses historische Ereignis die zahlreichen Mahnmale und Gedenkstätten insbesondere in unserer Stadt aufsuchen.

Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale sind auch vor dem Hintergrund des aktuellen Angriffskrieges Russlands in der Ukraine zu wahren. Der Krieg darf sich nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen in Berlin Bahn brechen.

Dabei ist sich die Polizei Berlin den Verpflichtungen, welche im deutsch-russischen Gesetz über die Kriegsgräberfürsorge vom 16. Dezember 1992 festgehalten wurden, bewusst, sowjetische Ehrenmale und Kriegsgräber vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands zu schützen. Das würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee, die gemeinsam mit anderen Streitkräften dazu beigetragen haben, Deutschland und die Welt von der Nazidiktatur zu befreien, steht an diesen Tagen im Vordergrund.

Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik hält fest: „Unser Einsatzkonzept ist im Kern auf zwei Ziele gerichtet. Wir schützen das würdevolle Gedenken an 15 Gedenkstätten und Mahnmalen durch umfassende Regelungen, die jede Auseinandersetzung an diesen Orten verhindern sollen. Gleichzeitig gehen wir gegen jede Form der Unterstützung, Billigung, Verherrlichung oder gar Glorifizierung des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine insbesondere in Versammlungen vor. Wir arbeiten hierzu mit umfassenden Auflagen. Eine Instrumentalisierung des Gedenkens zu diesen Zwecken werden wir nicht akzeptieren.“

Zu den Regelungen an Gedenkstätten und Mahnmalen zählt unter anderem, dass es untersagt ist, auf den Geländen oder im unmittelbaren Nahbereich Symboliken zu zeigen, wie z. B.
• russische oder ukrainische Fahnen,
• Georgsbänder und
• Uniformen oder Uniformteile auch in abgewandelten Formen.
Aber auch
• Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen und
• Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen,
sind verboten.

Die detaillierten Regelungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im Amtsblatt Berlin bzw. auf der Internetseite der Polizei Berlin veröffentlicht sind.

Von diesen Regelungen ausgenommen sind Veteraninnen und Veteranen des 2. Weltkrieges, Diplomatinnen und Diplomaten, Vertretende und Delegationen von Staaten, um stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten zu gedenken.
Die Inhalte der Allgemeinverfügung können Sie im Internet unter dem Link einsehen.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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