Presse – Weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise, mehr wegen Kindesmisshandlung

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Pressemitteilung Nr. 308 vom 16. August 2019

Die häufigsten Anlässe für vorläufige Schutzmaßnahmen 2018

Die häufigsten Anlässe für vorläufige Schutzmaßnahmen 2018

Jugendämter leiten 2018 rund 52 600 Inobhutnahmen zum Schutz Minderjähriger ein

WIESBADEN – Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in Deutschland rund 52 600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8 800 Fälle weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10 300 Fälle (-46 %). Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1 200 Inobhutnahmen mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).

Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme 

Am häufigsten hatten Jugendämter die vorläufigen Schutzmaßnahmen im Jahr 2018 jedoch wegen Überforderung eines oder beider Elternteile eingeleitet (24 %). Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland – im Vorjahr noch der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme – rückte 2018 an zweite Stelle (16 %). Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung (8,3 %) waren die dritthäufigste Ursache für eine Inobhutnahme, Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %) die vierthäufigste. Damit standen Kindesmisshandlungen seit Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten. 

In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause (einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

2 100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt

Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über 2 100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das Gesamtergebnis der Statistik ein. 

Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2018 nach Anlass der Maßnahme, Geschlecht und Alter
Deutschland 
  Insgesamt Männlich1 Weiblich
ins-
gesamt
davon im Alter
(von … bis
unter … Jahren)
zu-
sammen
davon im Alter
(von … bis
unter … Jahren)
zu-
sammen
davon im Alter
(von … bis
unter … Jahren)
unter 14 14-18 unter 14 14-18 unter 14 14-18
Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden.
  Für jedes Kind oder jeden Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden.
vorläufige Schutzmaßnahmen insgesamt 2 52 590 21 373 31 217 29 479 10 782 18 697 23 111 10 591 12 520
Anlass der Maßnahme 3 74 330 32 037 42 293 40 284 16 060 24 224 34 046 15 977 18 069
davon: 
Integrationsprobleme im Heim/ in der Pflegefamilie 2 907 605 2 302 1 856 345 1 511 1 051 260 791
Überforderung der Eltern/eines Elternteils 17 743 10 490 7 253 8 623 5 453 3 170 9 120 5 037 4 083
Schul-/Ausbildungsprobleme 1 780 543 1 237 900 291 609 880 252 628
Anzeichen für Vernachlässigung 5 991 4 675 1 316 2 856 2 346 510 3 135 2 329 806
Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen 3 087 550 2 537 2 147 360 1 787 940 190 750
Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen 2 010 248 1 762 1 269 116 1 153 741 132 609
Anzeichen für körperliche / psychische Misshandlung 6 157 3 708 2 449 2 432 1 750 682 3 725 1 958 1 767
Anzeichen für sexuelle Gewalt 840 475 365 216 145 71 624 330 294
Trennung oder Scheidung der Eltern 715 485 230 305 226 79 410 259 151
Wohnungsprobleme 1 902 896 1 006 1 037 441 596 865 455 410
unbegleitete Einreise aus dem Ausland 12 201 945 11 256 10 091 610 9 481 2 110 335 1 775
Beziehungsprobleme 5 442 1 960 3 482 2 041 828 1 213 3 401 1 132 2 269
sonstige Probleme 13 555 6 457 7 098 6 511 3 149 3 362 7 044 3 308 3 736

Detaillierte Daten zur Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen können über die Tabelle Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (22523-0001) in der Datenbank GENESISOnline sowie im Tabellenband abgerufen werden.

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Quelle : destatis.de

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