In zwei Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundessprecher der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), Prof. Dr. Jörg Meuthen, bzw. gegen deren ehemaligen Bundesschatzmeister Klaus-Günther Fohrmann wurden heute durch die Staatsanwaltschaft Berlin und die Polizei Berlin Durchsuchungsbeschlüsse an sieben Durchsuchungsorten in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vollstreckt. An den Durchsuchungen waren neben zahlreichen Polizeibediensteten Berlins und anderer Länder auch drei Staatsanwälte aus Berlin beteiligt. Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von Unterlagen und Datenträgern, die im Verlauf der weiter andauernden Ermittlungen nun ausgewertet werden.
Gegen die Beschuldigten besteht ein Anfangsverdacht wegen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz und der Untreue, da die dem Präsidenten des Deutschen Bundestages von der AfD vorgelegten Rechenschaftsberichte für die Jahre 2016, 2017 und 2018, für die die Beschuldigten verantwortlich zeichnen, mutmaßlich fehlerhafte Angaben hinsichtlich Parteispenden enthielten.
Die Durchsuchungen erfolgten in der Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin sowie bei Dritten, die selbst nicht Beschuldigte der Ermittlungsverfahren sind.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher
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